Beschlussvorlage - VO/10/905
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung;
Antrag des Reit- und Fahrvereins Ahrenlohe e. V. auf Bezuschussung eines Geräteträgers vom 22.06.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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27.09.2010
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Am 22.Juni 2010 stellte der Allgemeine Reit- und Fahrverein Ahrenlohe e. V. anliegenden Antrag auf Bezuschussung eines Geräteträgers. Zusammen mit der Vorsitzenden wurde verwaltungsseitig vorab geprüft, ob vorrangig Zuwendungen des Landessportbundes in Anspruch genommen werden können. Da die Förderung von Anhängern eigentlich ausgeschlossen ist, wurde dennoch unter Beifügung der Darstellung der Sportart Mounted Games über den Kreissportverband am 05.08.2010 ein Antrag auf Förderung gestellt. Eine Entscheidung über den Antrag steht bislang noch aus.
Auch die Sportförderrichtlinien der Stadt Tornesch sehen eine Bezuschussung von Anhängern nicht vor. So könnte ein Zuschuss nur im Rahmen einer freiwilligen Leistung gewährt werden. Diese sind jedoch nur möglich, wenn entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt wurden, was gegenwärtig nicht der Fall ist.
Wenngleich die Finanzlage des Vereins nach vorliegenden aktuellen Kassenbelegen auch geordnet ist, wurde von der Vorsitzenden dargestellt, dass zahlreiche Maßnahmen geplant sind, für die Rücklagen (s. Anlage) gebildet wurden. Deshalb stehen vereinsseitige keine ausreichenden Mittel für die Beschaffung des notwendigen Fahrzeuganhängers zur Verfügung. Jedoch können Eigenmittel in Höhe von 20 % des Anschaffungspreises von 1.780,-- aufgebracht werden.
Sollte die Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln abgelehnt werden, ist über die Gewährung eines freiwilligen einmaligen Zuschusses der Stadt Tornesch zu beraten.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen einmaligen freiwilligen Zuschuss von 500,-- unter dem Vorbehalt zu gewähren, dass eine Förderung aus Landesmitteln abgelehnt wird. Eine Überprüfung hat ergeben, dass noch ausreichende Mittel im Rahmen der Jugendsportförderung (Pos. Zuschüsse für die Vorhaltung eigener Sportstätten) zur Verfügung stehen. Eine Mittelbereitstellung aus dieser Position ist auch zu vertreten, da zahlreiche Jugendliche den Sport ausüben.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 500,-- für die Beschaffung eines Geräteträgers an den Reit- und Fahrverein Ahrenlohe e. V. wird unter der Voraussetzung
zugestimmt, dass der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Landesmitteln abgelehnt wird und nach abgeschlossener Antragsbearbeitung nach der Jugendsportförderung Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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248 kB
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