Beschlussvorlage - VO/13/602
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des "KiTa-Taler's" und eines freiwilligen Sozialtarifes für Tornescher Kinder zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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26.08.2013
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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01.10.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 fördert die Stadt Tornesch Tornescher Familien, deren Kinder in einer Tornescher Kinderbetreuungseinrichtung oder aber in einer anerkannten Tagespflegestelle innerhalb des Kreises Pinneberg betreut werden. Grundlage für diese freiwillige Förderung sind die seit dem 01.08.2006 gültigen Richtlinien über die freiwillige Gewährung des „KiTa-Taler’s“, eines freiwilligen Sozialtarifes für Tornescher Kinder zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Zuschussgewährung für die Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter. Gemäß dem Ergebnis der Beratungen vom 21.05.2013 soll die freiwillige Förderung im Kindergartenjahr 2013/2014 fortgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 04.06.2013 hat der Kreis Pinneberg verschiedene Neuregelungen zu den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg hinsichtlich der Übernahme von Mindestbeiträgen sowie der Ermäßigung von Elternentgelten bei Betreuung in einer Tagespflegestelle mitgeteilt, die bereits zum 01.08.2013 in umgesetzt werden. Darüber hinaus tritt zum 01.08.2013 das Gesetz zur Gewährung des Bundesbetreuungsgeldes in Kraft.
Die Richtlinien der Stadt Tornesch sind unter Berücksichtigung dieser Veränderungen anzupassen (vgl. Anlage).
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Gebührenpflichtige, die aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse lediglich zur Leistung eines Mindestbeitrages verpflichtet waren, werden ab dem 01.08.2013 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Leistung des Mindestbeitrages freigestellt. Die bisher durchgeführte Abrechnung der freiwilligen Übernahme dieser Beträge für Tornescher Eltern zulasten der Stadt Tornesch entfällt somit ab dem 01.08.2013. Basierend auf dem Abrechnungsergebnis des Quartals II/2013 wurden im Rahmen der Planungen zum Nachtragshaushalt 2013 für die Monate August bis einschließlich Dezember 2013 Einsparungen in Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137 kB
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