Beschlussvorlage - VO/14/916
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussempfehlung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Stadt Tornesch (Ergebnis- und Finanzplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.09.2014
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.10.2014
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.
Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.
Zur besseren Übersicht und auch zur Papierersparnis wurden die Veränderungen des
1. Nachtragshaushaltsplans 2014 in Form einer Excel-Tabelle, unterteilt in Ergebnis- und Finanzplan, dargestellt.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst und liegen auch dieser Vorlage als Anlage bei.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, wie folgt:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. | ||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| EUR | ||||
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge | 497.800 | 35.900 | 25.618.100 | 26.080.000 | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.348.700 | 959.800 | 25.599.200 | 25.988.100 | |
Jahresüberschuss | 0 | 0 | 18.900 | 91.900 | |
Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | |
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| |
2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
324.300 |
28.000 |
23.354.600 |
23.650.900 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
896.800 |
695.200 |
23.152.200 |
23.353.800 | |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
569.000 |
0,00 |
5.026.400 |
5.595.400 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.107.800 |
113.500 |
5.228.800 |
6.223.100 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 2.048.000 EUR | auf 2.542.700 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- | von bisher 350.000 EUR | auf 350.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 16.000.000 EUR | auf 16.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 104,93 | auf 106,51 |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
50 Personalaufwendungen
501 Dienstaufwendungen und dergleichen
502 Beiträge zu Versorgungskassen
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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142 kB
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4
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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483,4 kB
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