Beschlussvorlage - VO/14/963
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des doppischen Haushaltsplans der Grundstücksgesellschaft Sportpark GGS für das Wirtschaftsjahr 2015 (Wirtschaftsplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Holger Scholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2014
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Von der GGS ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit Gründung 2013 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2015 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 163.800 Euro und bei den Aufwendungen mit 160.300 Euro ab, es wird somit ein Jahresgewinn von 3.500 Euro erwartet.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Er schließt bei den Einzahlungen und den Auszahlungen mit 170.600 Euro ab und ist somit ausgeglichen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.
Eigenes Personal wird von der GGS nicht vorgehalten, somit entfällt ein eigener Stellenplan für die GGS.
Der Finanzplan enthält auch die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.
Der Jahresabschluss 2013 wurde von der BDO bereits geprüft, ob der Schlussbericht rechtzeitig zur Haushaltsberatung vorliegt ist jedoch ungewiss. Die dargelegten Zahlen des Vorjahres unterliegen somit dem Vorbehalt von Änderungen.
Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der von der GGS für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 163.800 Euro, die Aufwendungen mit 160.300 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresgewinn von 3.500 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Ein- und Auszahlungen mit je 170.600 Euro festgestellt. Der Finanzplan ist somit ausgeglichen. Kreditaufnahmen erfolgen nicht. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.000.000 Euro festgesetzt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,4 kB
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61,9 kB
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135,7 kB
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4
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233,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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104,4 kB
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