Beschlussvorlage - VO/15/160-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.09.2015
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.10.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen; dies gilt nicht für Umschuldungen;
- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.
Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.
Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 in Form einer Excel-Tabelle dargestellt.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst und beigefügt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, wie folgt:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. | |||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||||
| EUR | |||||
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge | 303.100 | 76.600 | 27.646.200 | 27.872.700 | ||
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 988.500 | 339.000 | 27.575.900 | 28.225.400 | ||
Jahresüberschuss |
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| 70.300 | 0 | ||
Jahresfehlbetrag |
|
| 0 | 352.700 | ||
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| ||
2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: |
276.200 |
61.400 |
24.450.000 |
24.664.800 | ||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
706.400 |
69.300 |
24.087.900 |
24.725.000 | ||
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| ||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
25.500 |
0 |
3.740.100 |
3.765.600 | ||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
487.900 |
0 |
2.710.600 |
3.198.500 | ||
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 180.000 EUR | auf 180.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 16.000.000 EUR | auf 16.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 107,39 | auf 110,14 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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426,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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