Mitteilungsvorlage - VO/16/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Verwaltung
- öffentlicher Teil -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Vor der politischen Sommerpause wurden vom Kieler Landtag noch mehrere kommunalrelevante Gesetze beraten und zum Teil verabschiedet. Nachstehend die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftrechtes
Die umfassenste Änderung betrifft das Gemeindewirtschaftsrecht. Die wesentliche Inhalte der Reform entnehmen Sie bitte dem anliegenden SHGT info intern 89/2016. Den Muster-Gesellschaftervertrag habe ich ebenfalls zu ihrer Information als zuständiges Gremium für das Beteiligungsmanagement beigefügt.
Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung
Die Kameradschaftskassen der Feuerwehren wurden nunmehr als gemeindliches Sondervermögen definiert. Das Sondervermögen ist durch eine Satzung zu bilden. Hierfür erarbeitet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten gerade eine Mustersatzung. Diese ist dann von der Ratsversammlung Tornesch zu beschließen.
Das Gesetz zur Änderung der Amtsordnung und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften
Der Landtagsbeschluss steht zurzeit noch aus. Inhaltlich geht es u.a. um den Zugang zu nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen für stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglieder und um Ausweitung der Berichtspflichten nach § 45 c GO. U.a. um den Schutz und die Förderung von Minderheiten in SH und um Maßnahmen in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung. Dies dürfte erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen.
Auch das
Gesetz zur Sicherung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
wurde noch nicht verabschiedet. Der Entwurf schreibt die Beschäftigung von Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden und Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnern grundsätzlich in Vollzeit vor. Hierfür sieht das Land SH keine Konnexität vor. Da die Kommunen diese Auffassung nicht teilen und auch keinen Bedarf für die Gesetzesänderung sehen, wird zumindest der SHGT als kommunaler Spitzenverband eine negative Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgeben.
Darüber hinaus hat der Landtag das
Landtagswahlgesetz und das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
geändert. Es wurde zahlreiche Verfahrenserleichterungen, insbesondere bei der Briefwahl beschlossen. Außerdem wurde im GKWG eine sogenannte „Mehrheitssicherungsklausel“ eingefügt. Demnach erhält eine Partei oder eine Wählergruppe weitere Sitze beim Verhältnisausgleich zugeteilt, wenn sie bei der Verteilung der Sitze nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zur vergebenen Sitze erhält, obwohl auf sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,3 kB
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217,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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111,7 kB
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