Beschlussvorlage - VO/17/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung nach Richtlinien der Stadt Tornesch;
hier: Antrag des Schützenvereins Tornesch von 1954 e. V. auf Bezuschussung der Umstellung des Schießstandes auf elektronische Scheiben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.03.2017
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Bereits im Mai 2016 hatte der Vorsitzende des Schützenvereins Tornesch, Udo Schöttler mitgeteilt, dass der Verein plant, die Schießstände auf elektronische Scheiben umzustellen. Zunächst war vorgesehen die Modernisierung in 2 Abschnitten vorzunehmen. Seitens des Verbandes wurde jedoch Veto eingelegt, weil Meisterschaften nur in Anlagen mit einheitlichen Ausstattungen durchgeführt werden dürfen. So wurde zunächst die gesamte Maßnahme zurückgestellt.
Am 17.01.2017 wurde sodann der Antrag auf Förderung des Umbaus des Schießstandes nach Richtlinien der Stadt Tornesch gestellt und ein neuer Kostenvoranschlag vorgelegt. Die Modernisierung der Anlage wird sich laut Kostenvoranschlag der Fa. Allermann auf rd. 37.000,-- € belaufen.
Im Rahmen der Antragsberatung wurde Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Kreissportverbandes Pinneberg, Herrn Carsten Tiedemann gehalten. Ziel war es, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Herr Tiedemann wies darauf hin, dass eine Förderung nach Kreisrichtlinien nicht möglich ist, weil es sich bei einem Schießstand um ein Sportgerät handelt, wofür keine Zuschüsse gewährt werden. Lediglich der Neubau, die Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen werden gefördert.
Der Landessportverband Schleswig-Holstein hingegen fördert jedoch auch die Sanierung bzw. die Erneuerung von Sportgeräten. Nach dessen Richtlinien kann ein Zuschuss in Höhe von 20% der erforderlichen Kosten für den Umbau beantragt werden.
Zusätzlich wird Herr Tiedemann versuchen, für diese Maßnahme einen Zuschuss aus dem SportFörderFond der Sparkasse Südholstein zu beantragen. Er bittet vorerst in den Finanzierungsplan einen Betrag in Höhe von 1.000,-- € aufzunehmen.
Erfreulicherweise hat der Schützenverein für diese Maßnahme bereits Rücklagen gebildet und ist so in der Lage ein Eigenkapital in Höhe von 11.400,-- € einzusetzen.
Die möglichen Eigenleistungen werden mit 1.500,-- € beziffert.
Zusätzlich hat der Vereinsvorsitzende eine Förderung aus der Tornescher Bürgerstiftung i. M. Gerhard Veit beantragt. Die Bürgerstiftung verfügt derzeit über einen Kontostand aus Zinserträgen der Jahre 2015 und 2016 in Höhe von 16.041,98 € (Stand 30.12.2016 16.241,98 € ./. gewährter Zuschuss 200,00 €).
Zusätzlich hat die Bürgerstiftung der VR Bank PIEL einen Betrag in Höhe von 500,-- € bereit- gestellt, über dessen Einsatz für Projekte nach Belieben des Kuratoriums entschieden werden kann.
Die Beratung durch das Kuratorium der Tornescher Bürgerstiftung ist in der Sitzung am 20.03.2017 vor der Ausschuss-Sitzung vorgesehen.
Der bestehende Erbbaurechtsvertrag mit dem Schützenverein wurde am 30.06.2007 vom 30.06.2019 bis zum 30.06.2034 verlängert. Nach den Tornescher Sportförderrichtlinien müsste er um weitere 8 Jahre verlängert werden, damit das Nutzungsrecht weitere 25 Jahre besteht. Es kann jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung beschlossen werden, da der Erbbaurechtsausgeber die Stadt Tornesch ist und ihr im Fall eines Vereinskonkurses die Immobilie ohnehin zufällt. Da ein Anspruch auf einen Kreiszuschuss, für den die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages noch über 25 Jahre bestehen müsste, nicht besteht, könnte dieser Aufwand eingespart werden.
Ein Pachtzins wurde bislang nicht erhoben und verwaltungsseitig wird empfohlen, auch weiterhin bis auf weiteres davon abzusehen.
Verwaltungsseitig wird die Modernisierungsmaßnahme für förderwürdig gehalten, damit auch in der Zukunft eine moderne Anlage für den Schießsport in Tornesch vorhanden ist. Zudem
bringt der Schützenverein einen Eigenanteil von rd. 35 % (mit Eigenleistungen) ein.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| Nein | |||||
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Eigenkapital des Vereins
(incl. Spende eines Förderers,
die über die VR Bank Treuhand-
stiftung bereits im Dezember 2016
zugegangen ist – 1.000,-- €)11.400,00 €
Arbeitsleistung durch Mitglieder 1.500,00 €
beantragter städtischer Zuschuss 3.700,00 €
Zuschuss des Landesportverbandes
-beantragt -
(14 Stände a 750,00 €)7.400,00 €
Kreiszuschuss (Regelzuschuss 10%) 3.700,00 €
-beantragt-
Zuschuss aus dem SportSonderFond der
Sparkasse Südholstein – beantragt- 1.000,00 €
Spende der Bürgerstiftung i. M
Gerhard Veit (beantragt) 12.000,00 €
Gesamtsumme 37.000,00 €
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Saldo (E-A) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon noch zu veranschlagen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 3.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 3.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungsaufwand AfA 15J. | 0 | 246,67 | 246,67 | 246,67 | 246,67 | 246,67 |
Saldo (E-A) | 0 | -246,67 | -246,67 | -246,67 | -246,67 | -246,67 |
davon noch zu veranschlagen: | 0 | 246,67 | 246,67 | 246,67 | 246,67 | 246,67 |
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Verpflichtungsermächtigungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon noch zu veranschlagen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Saldo (E-A) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
davon noch zu veranschlagen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Modernisierungsmaßnahme des Schützenvereins Tornesch von 1954 e. V. wird befürwortet. Sofern die an den Landessportbund sowie an das Kuratorium der Bürgerstiftung der Stadt Tornesch gerichteten Anträge positiv beschieden werden, gewährt die Stadt Tornesch einen Zuschuss in Höhe von bis zum 3.700,-- €. Der Verein hat nach tatsächlichen Kosten abzurechnen.
- Der Erbbaurechtsvertrag wird aus Kostengründen vorerst nicht verlängert. Ein Erbbauzins wird bis auf weiteres nicht erhoben.
- Die erforderlichen Mittel sind über den Nachtragshaushalt 2017 bereitzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,6 kB
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