Beschlussvorlage - VO/17/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Übernahme einer zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel für Tornescher Kinder bei Betreuung in einer Kindertagesstätte und bei Tagespflegestellen innerhalb des Kreises Pinneberg ab 01.08.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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03.07.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Beschlussfassung vom 20.06.2016 erhalten Tornescher Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2016/2017 eine Kindertagesstätte, eine kindergartenähnliche Einrichtung bzw. eine Tagespflegestelle innerhalb der Stadt Tornesch besuchen und im Rahmen der Sozialstaffelbeitragsberechnung lediglich zur Zahlung eines reduzierten Elternbeitrages herangezogen werden, eine zusätzliche freiwillige Förderung. Hierdurch wird erreicht, dass vom ermittelten Einkommensüberhang maximal 55% als Elternbeitrag zu entrichten sind. Mit Schreiben vom 12.05.2017 hat die Kreisverwaltung Pinneberg Veränderungen zur Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren in Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen ab 01.08.2017 mitgeteilt (sh. Anlage). Diese Änderungen betreffen die Höhe der Ermäßigungen im Bereich der „Geschwisterermäßigung“ sowie „Ermäßigung nach Einkommen“. Bei der Ermäßigung nach Einkommen sind ab August 2017 unabhängig von der Zahl der Kinder insgesamt 60% des errechneten Einkommensüberhanges als Beitrag einzusetzen (bisher 80%).
Damit für einkommensschwächere Tornescher Familien ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 keine finanziellen Nachteile entstehen, wäre ab 01.08.2017 eine Fortführung der „zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel“ in Höhe von 5% erforderlich, sodass weiterhin 55% als Beitrag festzusetzen wären.
Im laufenden Kindergartenjahr wird zurzeit für insgesamt 31 Tornescher Kinder ein „individueller Sozialstaffel-Elternbeitrag“ erhoben. Diese Kinder werden ausnahmslos in einer Kindertagesstätte betreut. Die Kosten der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel betragen zurzeit monatlich rd. 2.000,00 €. Bei einer Fortsetzung ab 01.08.2017 ist aufgrund der Neuregelung der Änderungen der Satzung des Kreises Pinneberg zugunsten der Eltern aufgrund der bislang vorliegenden Informationen von einem Mittelbedarf in Höhe von ca. 500,00 € pro Monat auszugehen (Mittelbedarf 08-12/2017: 2.500,00 €).
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 2.500,--
| 6.000,-- | 6.000,-- | 6.000,-- | 6.000,-- | 6.000,-- |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 2.500,-- | 6.000,-- | 6.000,-- | 6.000,-- | 6.000,-- | 6.000,-- |
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Bei einer Ermäßigung nach Einkommen für Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Kindertagestätte, einer kindergartenähnlichen Einrichtung bzw. einer Tagespflegestelle betreut werden, sind im Kindergartenjahr 2017/2018 weiterhin 55% des Einkommensüberhanges als Elternbeitrag festzusetzen. Die Übernahme der zusätzlichen freiwillligen Sozialstaffel in Höhe von 5% wird ab 01.08.2017 mit einer Befristung bis einschließlich Juli 2018 gemäß Richtlinien der Stadt Tornesch fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig und im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Gesamthaushaltsplanungen bereitzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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96,8 kB
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