Beschlussvorlage - VO/17/229
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT für das Wirtschaftsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Holger Scholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.11.2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.12.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Von der GGT Tornesch ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Seit 2008 wird die Haushaltsführung nach der GemHVO-Doppik angewandt, dementsprechend ist gem. § 1 ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2018 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 797.100 Euro und bei den Aufwendungen mit 794.600 Euro ab und ergibt somit ein Jahresgewinn von 2.500 Euro.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Als neue Maßnahme ist der Einbau einer Brandmeldeanlage in die KiTa Merlinweg mit 30.000 Euro geplant. Die übrigen Maßnahmen (Erwerb der KiTas Friedlandstraße und Rostocker Straße, Neubau der KiTa Tornesch am See sowie Grunderwerb Gewerbegebiet Oha) wurden bereits in Vorjahren begonnen. Ob die Erwerbsmaßnahmen noch in 2017 abgeschlossen werden können ist derzeit ungewiss. Bei Bedarf werden die nicht ausgeschöpften Ansätze dieser Maßnahmen incl. der entsprechenden Kreditaufnahmen nach 2018 übertragen.
Der Finanzplan schließt trotz Liquiditätsdarlehen der Stadt mit einem Defizit in Höhe von 101.400 Euro ab. Ursächlich hierfür sind die geplanten Ansätze für Personalauszahlungen sowie hohe Tilgungsleistungen für Darlehensaltverträge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 5 Mio Euro und beinhaltet summarisch auch das Liquiditätsdarlehen der Stadt mit derzeit 516.400 Euro. Die Höhe des Kassenkredites ist für eine variable Zwischenfinanzierung der o.g. Maßnahmen unerlässlich.
Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 in der vorliegenden Fassung zu beschliessen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 797.100 Euro und die Aufwendungen mit 794.600 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresgewinn von 2.500 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 888.100 Euro sowie die Auszahlungen mit 989.500 Euro festgestellt. Der Gesamtbetrag der Kredite beträgt 0 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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562,7 kB
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