Beschlussvorlage - 3124
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29. Mai 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Torsten Kopper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.03.2018
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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20.03.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Angelegenheit wurde zuletzt beraten in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.12.2017. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Satzungsänderung in § 11 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung in Anlehnung an § 8 Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzubereiten, das Straßenverzeichnis zu aktualisieren und die Klassifizierung der Straßen zu überarbeiten.
Durch die anliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29. Mai 2002 wird § 11 der neuen Gesetzeslage angepasst.
Ebenfalls wird durch diese Nachtragssatzung das Straßenverzeichnis aktualisiert. Eine Überprüfung der Klassifizierung der Straßen hat ergeben, dass die Straßen um das Neubaugebiet „Tornesch am See“, Baumschulenweg, Kleiner Moorweg, Kuhlenweg, Lindenweg in die Kategorie Haupterschließungsstraßen einzustufen sind. Ebenfalls sind die Straßen Pracherdamm und Uetersener Straße in diese Kategorie einzustufen. Die Wittstocker Straße ist als Kreisstraße in die Kategorie Hauptverkehrsstraßen verschoben worden.
Bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien einer Straßenbaubeitragssatzung ist auf die Zweckbestimmung abzustellen, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weiterreichenden Vekehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. Für die Einstufung einer Straße in eine der Kategorien bedarf es einer Gewichtung der Vekehrsvorgänge des Durchgangsverkehrs einerseits und der Anliegerverkehrsvorgänge andererseits zueinander. Für alle Sachverhalte allgemein verbindliche Maßstäbe für die Einstufung von Straßen in bestimmte Straßenkategorien kann es nicht geben.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
Durch die Anhebung der möglichen Verrentungszeit von 10 auf 20 Jahre entstehen keine weiteren Kosten, da eine angemessene Verzinsung vorgesehen ist. Die Änderung der Einstufung der Straßen bedeutet einen erhöhten Anteil der Stadt an den Ausbaukosten.
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Die der Vorlage anliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) vom 29. Mai 2002 wird beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 kB
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