Beschlussvorlage - VO/18/259
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Familienbildungsstätte vom 04.09.2018 auf kostenlose Nutzung des Stadtteilbüros für die Durchführung des offenen und gebührenfreien Babycafés ab Januar 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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19.11.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit Schreiben vom 04.09.2018 beantragte die Familienbildungsstätte Wedel e. V. einen Mieterlass für die Nutzung des Stadtteilbüros zur Durchführung des gebührenfreien Babycafés ab Januar 2019.
Das Stadtteilbüro wurde seitens der Stadt Tornesch von der WABE e. V. angemietet und wird Vereinen und Verbänden für einen Mietzins von 8,44 €/Stunde zur Verfügung gestellt.
Sofern es den Nutzern aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein sollte, diesen zu entrichten, könnte die Stadt Tornesch im Rahmen der doppelten Buchführung ggf. einen Zuschuss zu den Mietkosten gewähren.
Aufgrund der Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung von Gebäuden, Räumen, Sportstätten und Flächen der Stadt Tornesch vom 14.11.2017 wurde der Mietzins für die Nutzung des Stadtteilbüros rückwirkend zum 01.08.2017 von 1,66 €/Stunde auf 8,44 €/Stunde erhöht.
Da die Familienbildungsstätte im letzten Jahr nicht rechtzeitig über die Erhöhung der Nutzungsgebühren informiert worden ist und diese somit nicht in ihre Planungen mit einbeziehen konnte, wurde der Familienbildungsstätte für das Jahr 2018 für die Nutzung der Räumlichkeiten damals noch in der Fritz-Reuter-Schule der alte Mietzins von 1,66 € berechnet.
Die Familienbildungsstätte hat mit dem Kreis Pinneberg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Leistungsvertrag über die Wahrnehmung flächendeckender präventiver Familienarbeit geschlossen.
Die für diese Aufgaben vereinbarte Zuwendung des Kreises Pinneberg ist nicht auskömmlich. Der entsprechende Kostenplan der Familienbildungsstätte ist anliegend beigefügt.
Ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung für das Jahr 2019 aufgrund der gestiegenen Mietkosten wurde seitens der Familienbildungsstätte beim Kreis Pinneberg nicht gestellt.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg könnte ein solcher Antrag zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr berücksichtigt werden.
Frau Wohlfahrt führt in ihrem Antrag, welcher als Anlage beigefügt ist, aus, warum die Durchführung des gebührenfreien Babycafés weiterhin sehr wichtig für die Tornescher Familien ist.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Kursangebot des offenen und gebührenfreien Babycafés um ein freiwilliges Angebot handelt. Bei der Entscheidung bleibt zu bedenken, sofern eine Unterstützung bzw. Bezuschussung der Stadt Tornesch nicht erfolgen sollte, dass der Kurs seitens der Familienbildungsstätte künftig nicht mehr stattfinden wird.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
je nach Beschlussfassung | |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Ausschuss Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen beschließt:
a.) Der Familienbildungsstätte Wedel e. V. einen Zuschuss für die Nutzung des Stadtteilbüros zur Durchführung des offenen und gebührenfreien Babycafés in Höhe der tatsächlich anfallenden Miete im Jahr 2019 (maximal 544,38 € gem. beigefügtem Antrag vom 04.09.2018) zu gewähren.
Für die Folgejahre hat die Familienbildungsstätte vorrangig einen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung bei Kreis Pinneberg zu stellen.
b.) Der Familienbildungsstätte Wedel e. V. einen Teilzuschuss in Höhe der Differenz zwischen der vorherigen Gebühr in Höhe von 1.66 €/Stunde und der neuen Gebühr in Höhe von 8,44 €/Stunde für die Nutzung des Stadtteilbüros zur Durchführung des offenen und gebührenfreien Babycafés zu gewähren.
Der Zuschuss beträgt dann 6,78 €/Stunde. Dies entspricht einem max. Zuschuss für 2019 in Höhe von 437,31 €.
Für die Folgejahre hat die Familienbildungsstätte vorrangig einen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung beim Kreis Pinneberg zu stellen.
c.) Aufgrund der zurzeit angespannten Haushaltssituation der Stadt Tornesch kann keine Zuschussgewährung an die Familienbildungsstätte Wedel e. V. für die Nutzung des Stadtteilbüros erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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