Beschlussvorlage - VO/19/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung eines Mitgliedes und eines Stellvertreters in die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein AöR (ITVSH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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11.02.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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02.04.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Facheinheiten, die in kommunaler Steuerung und Trägerschaft sind und die im kommunalen Umfeld die Themen E-Government und IT übergreifend verantworten, sollen gestärkt und sind neu aufgestellt worden.
Zum 01.01.2019 wurde daher der Einheitliche Ansprechpartner AöR (EASH), der IT-Verbund Schleswig-Hol-stein AöR (ITVSH) und das Kommunale Forum für Informationstechnik e.V. (KomFIT) zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammengeführt.
Die Kompetenzschwerpunkte des IT-Verbundes liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSH (neu) ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte, Kreise und Ämter beteiligt sind. Der IT-Verbund übernimmt den kommunalen Anteil an Dataport und bleibt damit inhousefähig.
Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein.
Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsGesetzes (OZG).
Der IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) wurde als Anstalt öffentlichen Rechts durch ein Errichtungsgesetz des Landes zum 01.01.2019 gegründet. Der IT-Verbund hat eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung soll den Verwaltungsrat kontrollieren und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSH. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen. Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Mitglieder der Trägerversammlung werden von der Ratsversammlung für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Die Trägerversammlung wird über:
die Satzung der Anstalt und ihre Änderung,
Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen,
Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates,
mittelfristige Finanzplanung,
strategische Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum)
entscheiden.
Am 10.01.2019 fand die konstituierende Sitzung der Trägerversammlung statt.
Das Rechstssicherheitsgründen, weil es eine andere Anstalt des öffentlichen Rechts ist, sollte eine erneute Entsendung des Tornescher Mitgliedes in die Trägerversammlung und seines Stellvertreters erfolgen. Bisher war Herr Gunnar Seiler Mitglied und Daniel Bielaczewski Vertreter.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,7 kB
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