Beschlussvorlage - VO/19/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten ab 01.08.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.05.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Satzung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden, wenn sich der Verbraucherpreisindex im Verhältnis zum zuletzt angepassten Beitrag um mindestens 1% verändert hat.
In der Sitzung des „Arbeitskreises für Kindertagesstätten im Kreis Pinneberg“ hat die Teamleiterin der Aufsicht für Kindertageseinrichtungen am 19.03.2019 mitgeteilt, dass zum 01.08.2019 keine Erhöhung der Kreiseinheitlichen Elternbeiträge erfolgen wird. Die seit dem 01.08.2018 festgesetzten Kreiseinheitlichen Höchstbeiträge sind somit auch im Kindergartenjahr 2019/2020 gültig.
Aufgrund dieser Aussage wird empfohlen, trotz der anhaltenden Kostensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung für die Tornescher Einrichtungen, auch im kommenden Kindergartenjahr nicht von einer Festsetzung der Elternbeiträge lt. Satzung des Kreises Pinneberg über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen abzuweichen. Damit die Träger der Kindertagesstätten rechtzeitig nach der erfolgten Beteiligung der Kindergartenbeiräte die gültigen Beiträge lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg für das Kindergartenjahr 2019/2020 in die Entgeltordnungen der jeweiligen Betreuungseinrichtungen übernehmen können, wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Vorausschauend auf das Kindergartenjahr 2020/2021 ist absehbar, dass bei Umsetzung der KiTa-Neufinanzierung in Schleswig-Holstein gemäß des vorliegenden Gesetzesentwurfes eine grundsätzliche Neuregelung der Elternbeiträge erfolgen wird.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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240,3 kB
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