Beschlussvorlage - VO/19/309
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 97 "Baumschulenweg"
Abwägung zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Dieser Bebauungsplan umfasst mit seinen Quartieren A, B, C und D den letzten noch unbebauten Teilbereich des Entwicklungsprojekts „Tornesch am See“. Daneben wurden die bereits bebauten Quartiere E, F1 und F2 mit in das Plangebiet übernommen, um eine lückenlose Überplanung zwischen Ahrenloher Str. und den übrigen „Tornesch am See“-Bebauungsplänen zu erreichen.
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist im Eigentum der Stadt Tornesch (bzw. der Landgesellschaft SH), für die darin liegenden Baufelder (Quartiere A, B, C und D) wurde im vergangenem Jahr ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, in dessen Zuge der Bau- und Planungsausschuss ein Bebauungskonzept auswählte.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat bereits vor dem Investorenauswahlverfahren stattgefunden, die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Nach dem Abschluss des Investorenauswahlverfahrens wurde der Entwurf des B-Plans entsprechend dem im Verfahren ausgewählten Bebauungskonzept weitergeführt.
In den Quartieren A-D ist (östlich des Baumschulenwegs und südlich des Schäferweges) ist die Errichtung von bis zu viergeschossige Mehrfamilienhäusern und 2-3 geschossigen Reihenhäusern vorgesehen, im Bereich des Quartiers A ist darüber hinaus eine gemischte Nutzung vorgesehen: Um den Platzbereich zwischen Quartier A und künftigen See tagsüber zu beleben, soll die EG-Zone in Quartier A gewerblich oder gemeinnützig genutzt werden, zudem ist dort ein Gastronomiegebäude vorgesehen. Die Erschließung erfolgt von Norden über den Ohlenhoff, welcher nach Westen in Richtung Baumschulenweg hin verschwenkt wird, um den Platz zwischen Quartier A und dem künftigen See frei von Kfz-Verkehr zu halten. Der Schäferweg bleibt als Geh- und Radweg bzw. verkehrsberuhigter Bereich bestehen. Von Süden wird das Plangebiet über den bestehenden Baumschulenweg aus erschlossen.
Auch beinhaltet der B-Plan 97 die Fläche für den namensgebenden „See“ sowie öffentliche Grünflächen, in welche die vorhandene Grünstrukturen (Knicks/Hecken) weitestgehend integriert werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen vom 17.07.2019 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.07.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung der des B-Planes 97 „Baumschulenweg" für das Gebiet nordöstlich des Baumschulenweges in einer Tiefe von ca. 30 bis ca. 190 m, südöstlich der Ahrenloher Str. in einer Tiefe von ca. 38 m und südwestlich des Baumschulenweges in einer Tiefe von ca. 25 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1.006,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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459 kB
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