Beschlussvorlage - VO/20/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Tornesch – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Bedeutung von Bäumen in urbanen Gebieten ist unbestritten. Sie dienen nicht nur als „natürliche Klimaanlage“, als Lebensräume für Vögel, Fledermäuse und Insekten, sondern sorgen auch für eine große Bereicherung in unserem Landschaftsbild. Dennoch mehren sich in der Verwaltung in den letzten Jahren und Monaten Anfragen von Tornescher Bürgerinnen und Bürgern für die Fällung von Bäumen. Häufig angeführte Gründe sind hier bspw. Wurzelaufbrüche auf Einfahrten, Verschattung oder Neubauvorhaben.
Die derzeit einzigen gesetzlichen Regelungen, durch die Bäume in Tornesch geschützt werden, sind Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie die vom Kreis Pinneberg geschützten Naturdenkmäler, von denen es derzeit neun in Tornesch gibt. Demzufolge gibt es keine andere Richtlinie, auf deren Grundlage für den Erhalt von Bäumen argumentiert werden kann.
Es wurde vor einigen Jahren von Seiten der Verwaltung der Versuch unternommen, eine Baumschutzsatzung für Tornesch zu erlassen. Diese wurde allerdings nie rechtskräftig. Der Hauptgrund lag damals in der immensen Anzahl von Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger. Der Schutzzweck des damaligen Entwurfes sah ein begleitendes Baumkataster vor, in dem alle schützenswerten Bäume nach vorheriger Begutachtung auf den Privatgrundstücken erfasst wurden. Hierzu gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zahlreiche Beschwerden bzgl. des Privatrechts und der Eigentumsverhältnisse seitens der Eigentümer ein. Aufgrund dieser Erfahrung wird verwaltungsseitig empfohlen, auf ein begleitendes Baumkataster für private Bäume zu verzichten.
Als Grundlage für den beigefügten Entwurf diente eine Musterbaumschutzsatzung, die im Auftrag des Deutschen Städtetages erstellt wurde. Zudem erfolgte ein Abgleich mit den zwölf rechtskräftigen Baumschutzsatzungen anderer Städte und Gemeinden aus dem Kreis Pinneberg. Eine Vergleichbarkeit dieser fiel sehr leicht, da alle nach diesem Muster erstellt worden sind. Auf dieser Grundlage wurden die Inhalte zu den Paragraphen diskutiert und auf Tornesch angepasst. Ergänzungen können vom Umweltausschuss beraten und beschlossen werden.
Die zentralen Inhalte werden folgend kurz dargestellt:
- § 1 Geltungsbereich: Hier sieht der Entwurf vor, dass die Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet und nicht nur für Innenbereich gem. § 34 BauGB gilt.
- § 2 Schutzgegenstand: Es sollen so bspw. private als auch öffentliche Bäume geschützt werden, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben.
Mögliche Ergänzung von § 2 Abs. 2:
Alle freiwachsenden Hecken mit einer durchschnittlichen Höhe von mindestens 3 m. Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen aus Laubgehölzen ab einer Länge von 5 m.
- § 3 Verbotene und zulässige Handlungen: Es wird verboten, die geschützten Bäume zu beseitigen oder zu beschädigen. Fachgerechte Pflegemaßnahmen sind zulässig.
- § 5 Ausnahmen: Nach dem Entwurf können Eigentümer in begründeten Fällen Ausnahmeanträge stellen.
- § 8 Ersatzpflanzungen: Der Entwurf sieht vor, dass nach dem Abgang eines geschützten Baumes eine Ersatzpflanzung zwingend notwendig ist.
Der vollständige Entwurf ist der Anlage zu entnehmen.
Im Beteiligungsverfahren werden neben der Öffentlichkeit auch Behörden und Träger öffentlicher Belange wie das LLUR, die Untere Naturschutzbehörde, Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden um Stellungnahme gebeten.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Der Umweltausschuss stellt eine Baumschutzsatzung für die Stadt Tornesch für das gesamte Stadtgebiet auf.
- Der Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf in dieser bzw. durch den Ausschuss angepassten Form.
- Der Entwurf der Baumschutzsatzung ist nach § 19 Abs. 2 LNatSchG für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 19 Abs. 1 LNatSchG parallel beteiligt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636,1 kB
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