Beschlussvorlage - VO/08/365
Grunddaten
- Betreff:
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B-Plan 75 "westlich Wilhelmstraße"
- Aufstellungsbeschluss, Entwurfsberatung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.04.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In den letzten Jahren wurden immer wieder Bebauungsmöglichkeiten in zweiter Bautiefe entlang der westlichen Seite der Wilhelmstraße nachgefragt. Nun sollen die geeigneten Grundstücke (s. Anlage) mit Größen zwischen 1000 und 1600 m² planungsrechtlich dafür aufbereitet werden.
Die Planfestsetzungen werden so ausgelegt, dass
§ die bestehende Bautiefe an der Wilhelmstraße wie bisher Allgemeines Wohngebiet bleibt,
§ die zweite Bautiefe dahinter wegen der Wohnruhe als Reine Wohngebiete festgesetzt wird,
§ die Mindestgrundstücksgröße in zweiter Bautiefe nur ein Baugrundstück zulässt,
§ nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden,
§ die Neubauten nur eine Wohnung enthalten können,
§ die Gebäude wegen mancher relativ schmalen Grundstücke eine volle Zweigeschossigkeit erreichen können,
§ die Firsthöhen der Neubauten am Bestand orientiert bleiben.
Der Planentwurf wird zur Sitzung vorgestellt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Die Planung wird im Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) betrieben, die Umweltaspekte im Umweltbericht als Teil der Begründung zum B-Plan abgearbeitet.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Für das Gebiet westlich der Wilhelmstraße in einer Tiefe von ca. 80 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird der Bebauungsplan 75 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Bauplätzen in zweiter Bautiefe.
2. Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.
3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,6 kB
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