Beschlussvorlage - VO/12/445
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des doppischen Haushaltsplans des Abwasserbetriebes Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2013 (Wirtschaftsplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Torsten Kopper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2013 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 2.991.100 € und bei den Aufwendungen mit 2.913.400 € ab.
Ein Jahresgewinn wird in Höhe von 77.700 € erwartet.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 5.386.700 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1.668.200 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird weiterhin auf 700.000 € festgesetzt.
In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.
Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.
Die Schmutz- und Niederschlagwassergebühren können gem. der von der WIBERA durchgeführten Vorkalkulation konstant bleiben.
Der Stand der Gebührenausgleichsrücklage im Niederschlagwasserbereich betrug zum 31.12.2011 45.350,13 €. In 2012 ist eine Zuführung von 15.991,42 € geplant, so dass der Stand zum 31.12.2012 voraussichtlich 61.341,56 @ beträgt. Eine Entnahme ist in der Gebührenkalkulation für 2013 nicht vorgesehen.
Der Stand der Gebührenausgleichsrücklage im Schmutzwasserbereich betrug zum 31.12.2011 44.763,28 €.In 2012 ist eine Entnahme von 11.487,40 geplant, so dass der Stand zum 31.12.2012 voraussichtlich 33.275,88 € beträgt, der in 2013 in voller Höhe entnommen wird, so dass eine Anhebung der Schmutzwassergebühren in 2013 nicht erforderlich ist.
Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Die Erträge betragen 2.991.100 € und die Aufwendungen betragen 2.913.400 €. Ein Jahresgewinn wird in Höhe von 77.700 € erwartet. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 5.386.700 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 1.668.200 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 700.000,00 € festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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97,5 kB
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66,5 kB
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10
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56,3 kB
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11
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4,7 kB
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12
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34,7 kB
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3,8 kB
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