Schulverband Beschlussvorlage - VO/15/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2015 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen (Ergebnis- und Finanzplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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18.02.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde für den Schulzweckverband Tornesch-Uetersen erstmals ein Haushalt nach den Grundsätzen der doppischen Haushaltsführung aufgestellt. Die Kameralistik wurde im Schulzweckverband zum 1.1.2015 durch die „Doppik“ abgelöst (Langfassung für Doppik = Doppelte Buchführung in Konten).
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das durch den schleswig-holsteinischen Landtag beschlossenen Doppik-Einführungsgesetz vom 14.12.2006 und die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 15.8.2007.
Die Gliederung des Haushaltsplanes hat sich insofern geändert, dass die bisherige kamerale Gliederung nach Aufgabenbereichen durch eine Produktgliederung ersetzt wurde.
Die einzelnen Produkte lauten wie folgt:
- 218200 Klaus-Groth-Schule
- 218210 KGS Sporthalle 1
- 218220 KGS Sporthalle 2
- 218230 KGS Sportplatz
- 218240 Jugendzentrum
- 218250 Mensaverein
- 612000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Die bisherigen kameralen Haushaltsansätze wurden, soweit möglich, auf die nach dem vorgeschriebenen Kontenrahmen zu bildenden Produktkonten übergeleitet.
Da diese Summen in Gänze nicht mit kameralen Ergebnissen / Ansätzen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2013 / 2014 zu vergleichen sind, wird von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres sowie den Ansatz des Vorjahres teilweise nicht darzustellen (§ 1 Abs. 5 GemHVO-Doppik).
In den Teilhaushaltsplänen (Ergebnisplan) der einzelnen Produkte wurde jedoch, soweit dies sinnvoll erschien, der Ansatz des Vorjahres zur besseren Vergleichbarkeit übernommen.
Der mit dem Ergebnisplan 2015 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 211.700 € resultiert in erster Linie aus der nach doppischen Gesichtspunkten zwingend vorgeschriebenen Veranschlagung des Werteverzehrs (Abschreibung) und der fehlenden umfänglichen Berücksichtigung bei den Schulkostenbeiträgen von den Umlandgemeinden. Das Schulgesetz lässt in der derzeitigen Konstellation eine Einbeziehung der Abschreibung in vollem Umfange für alle schülerentsendenden Kommunen nicht zu.
Die finanzielle Ausstattung des Schulzweckverbandes hinsichtlich der getätigten Investitionen bzw. der notwendigen Abschreibungen stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2015 planerisch wie folgt dar:
Zinsen an Kreditmarkt (551700) 938.400 € (AU)
Abschreibung (571100) 955.600 € (AU)
abzüglich Auflösung Sonderposten (457300) 308.300 € (ER)
zu deckender Finanzierungs-/
Abschreibungsaufwand 1.585.700 € (AU)
abzüglich des im allg. Schulkostenbeitrag
enthaltenen Investitionskostenanteils von
250,00 €/Schüler x 1.200 Schülern 300.000 € (ER)
abzüglich der Schuldendiensthilfe der dem
Schulzweckverband angehörigen Kommunen
Stadt Tornesch 754.100 € (ER)
Stadt Uetersen 235.600 € (ER)
Saldo Unterschuss 296.000 € (AU)
Nach dem Gesetz wären nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 die dem Zweckverband angehörigen Kommunen zum Ausgleich des Fehlbetrags in Form einer zusätzlichen Verbandsumlage verpflichtet. Da sich nach den derzeitigen Planungen dieser Fehlbetrag auch in den kommenden Jahren fortsetzen und somit auf Dauer das Eigenkapital belasten wird, sind die Einrichtung einer erhöhten Verbandsumlage der Mitgliedskommunen und/oder eine höhere Beteiligung der Umlandkommunen über den Schulkostenbeitrag anzustreben.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Arbeiten zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz des Schulzweckverbandes noch nicht abgeschlossen sind. Mit der Fertigstellung wird zum Ende des Jahres 2015 gerechnet.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.675.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.887.200 EUR |
einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 211.700 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.367.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.931.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.478.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.841.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 500.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden alle Teilpläne (Produkte) zu einem Budget verbunden.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2015 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch 754.100 €
Stadt Uetersen 235.600 €
§ 5
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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123,2 kB
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