Beschlussvorlage - VO/19/310
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung- und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Tornesch (ABT) für das Wirtschaftsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser
- Bearbeiter:
- Stefan Pummer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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17.12.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2020 enthalten. Er schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 4.546.600,00 € ab
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 6.817.600,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3.019.800,00 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 700.000,00 € auf 1.500.000,00 € festgesetzt. Die Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredite erfolgt, da der Abwasserbetrieb Tornesch in den ersten vier Monaten eines jeden Kalenderjahres ohne Einnahmen ist und bei Aufwendungen und Investitionen in Vorleistung treten muss. Der erste Abschlag der Abwassergebühren war in den letzten Jahren erst Mitte April fällig.
In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.
Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.
Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2018 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser 311.120,61 €. In dem Bereich Niederschlagswasser werden in 2019 voraussichtlich 83.988,14 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2020 ist eine Entnahme in Höhe von 96.408,73 € geplant.
Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2018 für den Gebührenbereich Schmutzwasser 428.180,93 €. In dem Bereich Schmutzwasser werden in 2019 voraussichtlich 76.855,47 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2020 ist eine Entnahme in Höhe von 134.395,17 € geplant.
Die Höhe der Gebühren konnten im Vergleich zum Vorjahr im Schmutzwasser sowie im Niederschlagswasserbereich gesenkt werden.
Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2020 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 4.546.600,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 6.817.600,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 3.019.800,00 € festgesetzt. Der Kassenkredit wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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54,6 kB
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39,2 kB
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55,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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147 kB
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6
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(wie Dokument)
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36,9 kB
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7
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44,3 kB
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8
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40,3 kB
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9
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67,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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110,8 kB
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11
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(wie Dokument)
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68 kB
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