Beschlussvorlage - VO/19/184
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 108 "Westlich der Friedrichstr. und Nördlich der Wilhelm-Schildhauer-Str." (B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.08.2019
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Westseite der Friedrichstraße ist durch eine kleinteilige Einzelhausbebauung geprägt, vielfach befinden sich dort noch die zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstandenen Wohnhäuser. Im Bereich zwischen Jürgen-Siemsen-Str. und Wilhelm-Schildhauer-Str. sind die hinteren Grundstücksteile bereits weitgehend bebaut, nördlich der Wilhelm-Schildhauer-Str. ist dies jedoch nicht der Fall. Eine zweite Bautiefe ist dort deshalb (ohne entsprechenden Bebauungsplan) nicht zulässig. In dem ca. 0,7 ha großem vorgeschlagenem Geltungsbereich westlich der Friedrichstr. besteht von Seiten einiger Grundstückseigentümer der Wunsch, dass eine solche zweite Bautiefe durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht wird. Aus Vorgesprächen im Bau- und Planungsausschuss kristallisierte sich die Auffassung heraus, dass eine maßvolle, aufgelockerte Bebauung in zweiter Reihe im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung ermöglicht werden solle – gleichzeitig aber der Abriss und die Neubebauung der „historischen“ Bestandsgebäude an der Friedrichstr. durch entsprechende Festsetzungen möglichst unattraktiv gestaltet werden sollte, um deren Erhalt zu forcieren.
In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob eine Erschließung über eine von der Wilhelm-Schildhauer-Str. ausgehenden Stichstraße sowohl eine zweite Baureihe der Friedrichstr., als auch eine zweite Baureihe der Wegenerstr. möglich ist: Da die der Grundstücke (der Friedrichstr.) nicht über die ausreichende Fläche verfügen, neben einer 2. Bautiefe auch eine Zufahrtsstraße für den gesamten Baublock mit aufzunehmen, wäre eine Inanspruchnahme von Flächen der größeren, westliche angrenzenden, der Wegenerstr. zugeordneten Grundstücke erforderlich. Für die Realisierung wäre die Bereitschaft aller Grundeigentümer erforderlich. Da diese schon bei dem ersten, an der Wilhelm-Schildhauer-Str. gelegenen Grundeigentümer nicht der Fall ist, ist diese Option – wenn überhaupt – nur langfristig realistisch realisierbar. Wird jedoch kurzfristig keine Lösung für die Friedrichstr. gefunden, sind die z.T. schon jetzt leer stehenden alten Gebäude an der Friedrichstr. weiter in ihrem Bestand gefährdet. Verwaltungsseitig wird daher die „kleine Lösung“ mit 2-3 Zufahrten von der Friedrichstr. und mehreren gemeinsamen kleineren Stellplatzanlagen empfohlen.
Nachdem sich ein zunächst in diesem Bereich aktiver Immobilienmakler bzw. Investor zurückgezogen hat, ist die Verwaltung mit einem Projektentwickler im Gespräch, welcher bereits ein Wohngebäude in diesem Bereich (Friedrichstr. 37) realisiert hat. Dieser hat nun erste Visualisierungen des mit der Verwaltung abgestimmten Bebauungskonzeptes vorgelegt (dargestellt ist eine zweite Bautiefe mit bis zu 2-geschossigen Einzel und Doppelhäusern sowie Hausgruppen mit flachgeneigten Dächern (Dachbegrünung ist vorgesehen); es sind verscheiden Baukörper exemplarisch dargestellt) – sollte im Bau- und Planungsausschuss die aufgezeigte städtebauliche Lösung grundsätzliche Zustimmung finden, würde die Planung im nächsten Schritt weiter detailliert und der Beschluß der Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung vorbereitet.
Visualisierung des Bebauungskonzeptes; in zweiter Bautiefe sind verschiedene Baukörper exemplarisch dargestellt (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen), 1-geschossig mit Staffelgeschoss oder 2-geschossig.
Konzeptskizze dargestellt ist eine Variante mit Doppelhäusern in zweiter Bautiefe und mehreren Zufahrten (Erschließung über Friedrichstr.)
Der vom Bau- und Planungsausschuss 2017 verabschiedete Erläuterungsbericht zur Ortskernentwicklung trifft für diesen Bereich folgende Aussagen:
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Für das Gebiet westlich der Friedrichstr. in einer Tiefe von ca. 55 m und nördlich der Wilhel,-Schildhauer-Str. in einer Tiefe von ca. 130 m wird der B-Plan 108 „Westlich Friedrichstr. und nördlich Wilhelm-Schildhauer-Str.“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erhalt der straßenbegleitenden Bebauungsstruktur und Ermöglichen einer zweiten Bautiefe
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der externen Planungskosten abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
223,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
165,1 kB
|