Beschlussvorlage - VO/11/244-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2011
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für
a) den Verwaltungshaushalt
und
b) den Vermögenshaushalt
festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern).
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten, soweit es um ihren Fachbereich ging.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit
21.851.500
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit
8.693.900
ab. Beide Haushaltspläne sind ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt 2012 enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für den Betrieb der Verwaltung und die Einrichtungen benötigt werden.
Der Verwaltungshaushalt 2012 weicht mit einem Volumen von 21.851.500 von dem des Jahres 2011 um + 324.400 ab.
Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2012 sind gegenüber den Vorjahren anhand der Gruppierungsübersicht zu verzeichnen:
Der Verwaltungshaushalt ist ausgeglichen, wird jedoch im Wesentlichen durch den erhöhten Unterhaltungsaufwand der Straßen (Grupp. 51 = + 174.100 ), durch die erhöhte Kreisumlage (Grupp. 82 = + 472.000 ), durch die Mehrkosten bei den Zinsen (Grupp. 80 = + 121.800 ) sowie durch die hohen Schulkostenbeiträge (UGrupp. 672) und den erheblichen Unterschussabdeckungen bei der Kinderbetreuung (Grupp. 70/71) belastet.
Die erhoffte Entlastung des Haushalts 2012 durch den Wegfall der Fehlbetragsabdeckung aus 2009 (Grupp. 89) wird durch die vorgenannten Steigerungen aufgezehrt.
Im Vermögenshaushalt 2012 sind folgende wesentliche Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und einer Kreditaufnahme in Höhe von 4.680.200 .
Rücklagenbestand:
Stand am 31.12.2010 26.905,29
Geplante Zuführung 2011 17.600,00 (Altersteilzeitrücklage)
Geplante Entnahme 2012 17.600,00
Voraussichtlicher Bestand Ende 2012 26.905,29
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Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2011 (Soll) 6.129.165,43
(Ist-Bestand = 3.448.365,43 am 18.11.2011)
zuzüglich geplante Kreditaufnahme 2012 4.680.200,00
abzüglich geplante Tilgung 2012 409.304,84
Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2012 10.400.060,59
Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Kopf von 801,85 / Einwohner (bei statistischer Einwohnerzahl per 31.3.2011 von 12.970).
Der freie Finanzspielraum 2012 beträgt (451.500 Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber 409.400 Tilgung von Krediten) 42.100 = 3,25 / Einwohner.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:
1. Die Haushaltssatzung 2012 wird
a) im Verwaltungshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf 21.851.500
b) im Vermögenshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf 8.693.900
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.680.200
die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.319.100
und
der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 16.000.000
festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen werden auf ? Stellen
festgesetzt.
3. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
3.1 Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v.H.
3.2 Gewerbesteuer 350 v.H.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2012 2015 wird beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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35,8 kB
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96 kB
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4
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184,6 kB
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