Beschlussvorlage - VO/19/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.09.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 m GO hat die Stadt Tornesch zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln und ist zu erläutern.
Entsprechend den Regelungen der GO und der GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein entsprechender Lagebericht ist beizufügen.
Da in der Stadt Tornesch kein Rechnungsprüfungsamt besteht, tritt an dessen Stelle der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung, der den Jahresabschluss gem. § 95n Abs. 5 GO dahingehend zu prüfen hat, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig be- gründet und belegt worden sind,
3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einer Kommune, bietet der Innovationsring Schleswig-Holstein sowie KOMMA (KOMpetenzzentrum für Verwaltungs-Management in Bordesholm), das u.a. Schulungen für Kommunalpolitiker/Innen abhält, einen Fragenkatalog für die Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen an. Anhand dieses Fragenkatalogs, der 35 Seiten und ca. 300 Prüffragen umfasst, wurden bereits die Eröffnungsbilanz auf den 1.1.2014 und der Jahresabschluss 2014 der Stadt Tornesch geprüft.
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde bereits die Menge der einzelnen Prüffragen dieses Fragenkatalogs von den Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung als zu umfangreich empfunden, so dass sich die Verwaltung veranlasst fühlte, diese Checkliste auf die wichtigsten Komponenten bereits für die Prüfung der Jahresrechnung 2015 zu reduzieren. Diese überarbeitete Prüfliste findet für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erneut Anwendung und soll nur als Leitfaden für die kommenden Prüfungen der Jahresrechnungen verstanden werden. Auf Wunsch der Mitglieder des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung kann dieser aber jederzeit erweitert werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, den Jahresabschluss 2016 wie folgt festzustellen:
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt den Jahresabschluss 2016 wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.736.280,22 €
mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 27.658.109,29 €
einemJahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 1.078.170,93 €
In der Finanzrechnung mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 29.388.775,38 €
mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.856.882,98 €
mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitions- u. Finanzierungstätigkeit
von 7.180.202,51 €
mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitions- u. Finanzierungstätigkeit
von 5.415.988,40 €
Die Bilanzsumme der Schlussbilanz 2016 beläuft sich auf 80.862.841,21 €
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 1.078.170,93 € ab.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung zudem, den Jahresüberschuss 2016 gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung in die Ergebnis-rücklage im Folgejahr vorzunehmen und den Jahresabschluss 2016 zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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605,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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18,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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360 kB
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