Beschlussvorlage - VO/20/216
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT für das Wirtschaftsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Christiane Dutschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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23.09.2020
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT wird als Eigenbetrieb der Stadt Tornesch nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) geführt. Nach § 12 Abs. 1 EigVO ist jährlich vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Dieser wurde am 17.12.2019 von der Ratsversammlung beschlossen. Aufgrund der nicht veranschlagten Haushaltsmittel für die Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen des Rathauses wird ein Nachtragshaushaltsplan erstellt. Im Folgenden sind die Maßnahmen näher erläutert.
Historie
In den Jahren 2014-2017 wurde in den politischen Gremien der Stadt Tornesch ausgiebig darüber beraten, ob das Rathaus der Stadt neu gebaut oder saniert werden soll. In 2017 ist dann entschieden worden, dass das Rathaus nicht neu gebaut, sondern saniert werden soll. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der notwendige Sanierungsbedarf festgestellt und die Maßnahmen nach Priorität I und Priorität II eingestuft. Zielsetzung war es, die prioritären Maßnahmen durch ein zinsgünstiges Darlehen der KFW zu finanzieren - entsprechende Zusagen lagen bereits vor. Der Gesamtumfang der mit Priorität I festgestellten Maßnahmen belief sich auf rd. 1,45 Mio EUR, davon rd. 1 Mio EUR zuwendungsfähig im Sinne der Richtlinien der KFW. Mit Priorität II wurden Maßnahmen in der Größenordnung von rd. 1 Mio EUR festgestellt. Im April 2017 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss der Stadt Tornesch mitgeteilt, dass aufgrund der damals aktuellen Personalsituation die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2017/2018 nicht möglich ist. Die Sanierung des Rathauses wurde daraufhin zurück gestellt. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Beratung im April 2017 dargestellt, dass im Hinblick auf die Zinsbindungsfrist (30.12.2020) des für die Finanzierung des damaligen Ankaufs des Rathauses aufgenommenen Kommunaldarlehens, es zu überlegen wäre, den Baubeginn der Sanierungsmaßnahme für das Rathaus auf Herbst 2020 zu terminieren.
Haushalt GGT 2020
Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation hatte die Verwaltung zum Haushalt 2020 die Umsetzung von Teilen des damaligen Sanierungsprogramms vorgeschlagen. Eine Umsetzung aller in 2017 festgestellten Maßnahmen war nicht möglich. Vielmehr sollte auch die weitere Entwicklung möglicher Förderprogramme beobachtet werden. Gleichzeitig ergibt sich durch auslaufende Zinsbindungsfristen Ende 2020 die Möglichkeit, bestehende Darlehen umzuschulden und bessere Konditionen zu erhalten. Die dadurch verbesserte Finanzsituation könnte für neue Investitionen bei gleichbleibender oder leicht veränderter Miete genutzt werden. Aktuelle Berechnungen (siehe Anlage) zeigen, dass bei dem aktuellen Zinsniveau ein erheblicher Investitionsspielraum entstehen könnte, ohne die laufenden Mietbelastungen zu erhöhen.
Die Verwaltung hatte im Hinblick auf die vorgenannte Situation die aus Sicherheitsaspekten dringlich anzusehenden Maßnahmen festgestellt und für den Haushalt der GGT als Investitionsmaßnahme für 2020 angemeldet. Die Summe beläuft sich auf 364.000 EUR. Der Finanzausschuss hat die Mittel im Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen. Seitens des Ausschusses wurde ein Gesamtkonzept gefordert. Es soll ausgeschlossen werden, dass durch die vorzeitige Umsetzung von Maßnahmen Doppelarbeiten oder unnötige Mehrkosten entstehen.
Wie bereits beschrieben sollten vor allem sicherheitsrelevante Maßnahmen der Rathaussanierung in 2020 umgesetzt werden. Ebenfalls erforderliche Maßnahmen ohne Sicherheitsaspekt (z.B. Fassadensanierung, Dachsanierung, Sanierung WC-Anlagen, Sanierung Ratssaal) wurden geschoben. Zu den als dringlich festgestellten Maßnahmen gehören:
" Erneuerung Brandmeldeanlage 80.000 EUR
" Erneuerung Einbruchmeldeanlage 60.000 EUR
" Rauchschutztüren 44.000 EUR
" Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung (Investitionsanteil) 15.000 EUR
" Fluchttreppe an der Nordseite 80.000 EUR
" Folgearbeiten Treppenhaus 50.000 EUR
" Honorare und Planung 35.000 EUR
Gesamt 364.000 EUR
Nachtrag GGT 2020/Aufhebung Sperrvermerk
Der bisher angenommenen Sanierungsumfang erhöht sich um das zwingende Erfordernis, die im Rathaus befindliche Netzwerkverkabelung komplett zu erneuern. Entsprechende Berichterstattung und Inaugenscheinnahme ist im Rahmen der letzten Hauptausschusssitzungen erfolgt. Die Verwaltung hat die hierfür erforderlichen Mittel in einer ersten Kostenschätzung gemeinsam mit einem Fachplaner ermittelt. Die Kosten werden wie folgt geschätzt:
Kostengruppe 457
Erneuerung der CAT Leitungen, beinhaltet Kabelträgersysteme, Brandschottungen, Sammelhalter, Datendoppeldosen (412 Stck.) 33.000 lfdm Cat 7,
200.450,00 EUR
Decken öffnen und schließen anteilig
7.500,00 EUR
Summe 207.950,00 EUR
Mwst. 19 % 39.510,50 EUR
Gesamt 247.460,50 EUR
Gerundet 248.000,00 EUR
Anteilige Planungs/Ing.-Kosten 36.000,00 EUR
Gesamtsumme Erneuerung Cat 284.000,00 EUR
Im Zusammenhang mit den Kostenermittlungen zur Erneuerung der Netzwerkverkabelung wurden vom Fachplaner die verwaltungsseitigen Ansätze für die Erneuerung der Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung und Einbruchmeldeanlage geprüft. Der Fachplaner hat unabhängig von der Verwaltung eine deckungsgleiche Kostenschätzung angenommen.
Die Verwaltung empfiehlt zwingend, die für den Haushalt 2020 verwaltungsseitig vorgeschlagenen Arbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Netzwerkverkabelung durchzuführen und den bestehenden Sperrvermerk aufzuheben. Dies gilt insbesondere für die Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung und Einbruchmeldeanlage (gemeinsame Verkabelung).
Neben den zwingend zeitnah umzusetzenden Maßnahmen fordert der Finanzausschuss berechtigterweise ein Gesamtsanierungskonzept für die kommenden Jahre. Um ein schlüssiges Gesamtsanierungskonzept zu erstellen ist die Bereitstellung von Vorplanungsmitteln unumgänglich. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, zusätzlich 10.000 EUR im Nachtrag 2020 für Vorplanungsleistungen zur Erstellung eines Gesamtsanierungskonzeptes für das Rathaus bereit zu stellen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | × | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| × | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| + 8.200 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
| + 294.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den Sperrvermerk beim Produktkonto 573100.785100 für die Sanierungsmaßnahmen des Rathauses in Höhe von 364.000 Euro aufzuheben.
- Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegte 1. doppische Nachtragshaushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 1.054.900 Euro und die Aufwendungen mit 1.034.200 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresgewinn von 20.700 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 1.718.500 Euro sowie die Auszahlungen mit 2.038.100 Euro festgestellt. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird auf 499.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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75,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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117 kB
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4
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(wie Dokument)
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95 kB
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5
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(wie Dokument)
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340,3 kB
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