Fraktionsantrag der CDU - VO/14/828
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzungen der Gemeinde Tornesch über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1, Nr. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der CDU
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Steffi Haase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.05.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Tornesch, 25. April 2014
Anpassung der Vorkaufsrechtssatzungen der Stadt Tornesch
Bau- und Planungsausschuss 12. Mai 2014
Sehr geehrter Herr Stümer,
wir möchten folgenden TOP für den Bau- und Planungsausschuss am 12. Mai 2014 auf die Tagesordnung setzen:
- Neufassung der Satzungen der Gemeinde Tornesch über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1, Nr. 2 BauGB.
Dazu bitten wir die Verwaltung, die aktuellen Satzungen vom 9.10.1989, 30.7.1991, 9.8.1991, 12.7.2001, 7.1.2004 und 26.10.2005 für die Besprechung als Vorlage mittels Beamer vorzubereiten und zusätzlich die aktuellen Fassungen der Einladung beizufügen.
Begründung
- Der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ist ein wichtiges Instrument für die zukunftsfähige Gestaltung und Entwicklung der Stadt Tornesch. Die Satzung ermöglicht der Stadt den bevorzugten Erwerb von sogenannten Schlüsselgrundstücken bei einem Eigentümerwechsel. Gleichzeitig stellt die Satzung auch eine gewisse Behinderung für den jetzigen Eigentümer dar.
Ziel soll es sein, dass nach den neu gefassten Beschlüssen eine klare Einordnung von Gebieten möglich ist, in denen die Vorkaufsrechtssatzung ihre Gültigkeit findet und auch angewandt wird. Die Erstellung und Umsetzung ist zentrale Aufgabe des Bau- und Planungsausschusses.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung soll bis zur ersten Sitzung nach den Sommerferien die rechtliche Umsetzung der in dieser Sitzung gefassten Neufassung der Satzungen der Gemeinde Tornesch über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1, Nr. 2. BauGB prüfen und ihre Bedenken vorlegen.
- Alle aktuell gültigen Vorkaufsrechtssatzungen sind jährlich vom Bau- und Planungsausschuss zu beraten und zu bestätigen.
- Jeder Verkauf eines Gebäudes oder Grundstücks in den jeweils gültigen Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht ist dem Bau- und Planungsausschuss in einem gesonderten TOP vorzulegen, der über die Ausübung die Entscheidung trifft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Heide-Marie Plambeck
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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