Beschlussvorlage - VO/16/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag Erhalt des ländlichen Kulturerbes, Umnutzung der Alten Ahrenloher Schule
hier: Finanzierungszusage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.03.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Hauptausschuss hat am 09.03.2015 (VO/14/944-1) zuletzt über die Alte Ahrenloher Schule beraten. Damals stand ebenfalls die Zusage der Finanzierung der Fördermaßnahme durch die Stadt Tornesch im Fokus. Es wurde ein Antrag zur Förderung aus GAK-Mitteln gestellt. Die Förderquote aus diesem Programm betrug 75 % der förderfähigen Kosten. Leider wurde der Projektantrag der Stadt Tornesch nicht berücksichtigt. Seitdem wurde über das Thema laufend im Hauptausschuss und im Bau- und Planungsausschuss berichtet.
Seit Oktober letzten Jahres konnten erneut Förderanträge aus EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) gestellt werden. Die Stadt Tornesch hat sich auf das Programm“Förderung der Erhaltung des kulturellen Erbes im Rahmen des LPLLR, Maßnahme 7.6.1“ beworben. Die Förderquote liegt bei 53 % der förderfähigen Kosten. Einreichungsfrist war der 15.02.2016, Stichtag für die Projektauswahl ist der 01.04.2016.
Der Förderantrag ist vollständig dieser Vorlage beigefügt. Die Gesamtkosten wurden mit 690.972,38 € ermittelt, somit wurde eine Förderung in Höhe von 366.215,36 € beantragt. Das LLUR hat zwischenzeitlich die Zuwendungsbehörde des Kreises Pinneberg mit der Prüfung der Antragsunterlagen beauftragt.
Mit Email vom 02.03.2016 wurde der Stadt Tornesch u.a. mitgeteilt, dass dem LLUR bereits mit Antragstellung eine Finanzierungserklärung der Stadt vorzulegen ist. Auch diese Erklärung ist als Anlage beigefügt und der Beschlussvorschlag ist gleichlautend formuliert.
Die im Hauptausschuss am 09.03.2015 vorgelegte Kostenberechnung des pbv-Planungsbüros Völkmann wurde aufgrund überschlägig angenommener Ausführungen und Massen zur Fristwahrung für das vorgesehene Fördergeldprogramm erstellt. Zwar wurde von dem Planungsbüro das mit Vorlage vom 03.01.2014 vorgestellte grundsätzliche Sanierungskonzept detailliert, aber aufgrund der fehlenden Planungstiefe nicht umfassend. Demzufolge waren z.B. die Einrichtungsgegenstände in den Kostenpositionen nicht enthalten. Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Zuwendungen des genannten Förderprogramm ist eine vorherige baufachliche Prüfung des Kreises Pinneberg, Fachdienst Zuwendungsbau, gem. der baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) bezüglich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung bzw. Konstruktion und die Angemessenheit der Kosten. Dies erforderte ein sehr viel ausgiebigere und begründetere Planung bezüglich Massen, Ausstattung und Ausführung sowie eine genaue Feinabstimmung mit der Bauaufsicht, Brandschutzbeauftragten, Denkmalschutzbehörde und Behindertenbeauftragtem des Kreises Pinnebergs. Die hieraus resultierenden zahlreichen Ergebnisse und Auflagen wurden von dem eingeschalteten Außenanlagenplanungsbüro und dem Architekturbüro Neumann im Aufmaß und erheblichen Detaillierungstiefe erarbeitet und in einer mit einzelnen Leistungsverzeichnissen hinterlegten Kostengliederung aller Bauteile gesamt nach DIN 276 zusammengefasst. Weiterhin sind die Instandsetzungsmaßnahmen nach in der Zwischenzeit aufgestellten Gutachten präzisiert worden. Diese Kosten, die Honorarkosten des Büros pbv sowie die Rückbaukosten sind darüber hinaus zusätzlich förderfähig und in der vorliegenden Kostenübersicht enthalten.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | X | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor (teilw., da Kulturdenkmäler zu erhalten sind): | X | ja |
| nein | |||||
Erträge aus Mieteinnahmen wurden bislang noch nicht berechnet.
Es steht noch eine Haushaltsermächtigung für diese Investition in Höhe von 162.472,20 € bereit.
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen*: (Zinsen) | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 |
Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen | 366.215 |
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Auszahlungen | 690.972 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 324.757 |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) | 9.155 | 9.155 | 9.155 | 9.155 | 9.155 | 9.155 |
Abschreibungsaufwand | 17.274 | 17.274 | 17.274 | 17.274 | 17.274 | 17.274 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 | 8.119 |
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Verpflichtungsermächtigungen | 0 |
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davon noch zu veranschlagen: | 0 |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen*: (Unterhaltung und Bewirtschaftung) |
14.615 | 14.615 |
14.615 |
14.615 |
14.615 |
14.615 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: | 14.615 | 14.615 | 14.615 | 14.615 | 14.615 | 14.615 |
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Die Stadt Tornesch beschließt, im Falle einer Förderung des Leitprojektantrages „Umnutzung der Alten Ahrenloher Schule“ durch das Land Schleswig-Holstein die im Finanzierungsplan des Projektantrages dargelegten Eigenmittel für die Umsetzung des Projektes bereitzustellen.
Bereitzustellende Eigenmittel gemäß Förderantrag: 324.757,02 €.
2. Die Stadt Tornesch ist sich der Folgekosten des Projektes bewusst. Sie geht von jährlichen Folgekosten gemäß der Tragfähigkeitsberechnung aus der Machbarkeitsstudie „Umnutzung der Alten Ahrenloher Schule“ aus. Sie beschließt, diese Folgekosten zu tragen.
Bereitzustellende Eigenmittel zur Finanzierung der Folgekosten gemäß Machbarkeitsstudie: 40.007,95 €/Jahr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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35,4 kB
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8,1 MB
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38 kB
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37,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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153,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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526,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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676,7 kB
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