Beschlussvorlage - VO/13/600
Grunddaten
- Betreff:
-
42. F-Planänderung "Hasweg-Schebbel"
- Aufstellungsbeschluss, Freigabe des Entwurfs zur frühzeitigen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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14.08.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Bereich des Bebauungsplans 86 „Hasweg – Schebbel“ ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) vorgesehen. Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich jedoch ein „Dorfgebiet“ (MD) vor. Da das Verfahren des Bebauungsplans 86 nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden kann, ist keine einfache „Berichtigung“ des Flächennutzungsplans möglich, sondern wird eine „Änderung“ erforderlich. Das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans 86 „Hasweg - Schebbel“.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 42. Änderung "Hasweg - Schebbel" für das Gebiet südlich des Haswegs in einer Tiefe von ca. 70 m, südwestlich der Landesstraße L 107 Pinneberger Str. in einer Tiefe von ca. 80 m und westlich des Schebbels in einer Tiefe von ca. 130 m aufgestellt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll schriftlich erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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