Fraktionsantrag der CDU - VO/16/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung See und Umfeld des Sees in Tornesch am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der CDU
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.02.2016
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21.03.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Planung See und Umfeld des Sees in Tornesch am See
Bau- und Planungsausschuss am 29. Februar 2016
Sehr geehrter Herr Stümer,
im Bau- und Planungsausschuss am 7. Dezember 2015 wurde durch die Wasser- und Verkehrskontor GmbH, vertreten durch Herrn Stieghorst die grundsätzliche Machbarkeit der Anlage einer künstlichen Wasserfläche im Neubaugebiet Tornesch am See bestätigt.
Der neu anzulegende See ist Namensgeber des gesamten Neubaugebietes und soll der Naherholung dienen und für Tornesch ein weiteres Aushängeschild sein.
Wie bei vielen (Infrastruktur-) Projekten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannte Hindernisse auftauchen oder Gegebenheiten entstehen, die trotz der aktuellen Untersuchung zum Standort den See nicht an der geplanten Stelle verorten lassen. Als Beispiele seien hier ein Adlerhost genannt, welches den weiteren Bau der BAB 20 in Schleswig-Holstein zeitlich verschiebt oder auch eine Untersuchung zu Fledermäusen und Kiebitzen entlang der geplanten Trasse K22, die das gesamte Projekt gefährdet.
Um diesen und anderen Eventualitäten vorzubeugen und aus der Befürchtung heraus, dass bis zu einer späteren Planung alle Restflächen im Neubaugebiet Tornesch am See verbaut sind und somit ein mögliches Ausweichen für den Standort der Seefläche nicht mehr möglich ist, möchten wir die Planung für die Anlage nun aufnehmen.
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
- Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 76 vom 4. Mai 2009 wird aufgehoben.
- Für das Gebiet nördlich und nordöstlich des Baumschulenwegs und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von bis zu 190m wird der B-Plan 97 mit dem primären Ziel der Schaffung eines Gebietes zur Naherholung aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Anlage einer künstlichen Wasserfläche samt umgebener Nutzung, sowie ggf. Wohnbauflächen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die künstliche Wasserfläche und Umgegend aufzunehmen. Dem Bau- und Planungsausschuss werden das Vorgehen und die erforderlichen Maßnahmen in seiner Sitzung am 21. März 2016 präsentiert.
- Grundlage der Planung ist die Anlage der künstlichen Wasserfläche in dem unter Punkt 2 benannten Gebiet. Alle Maßnahmen zur dauerhaften Wasserführung der Fläche, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Gestaltung einer vollständigen Umlaufbaren Wegstrecke, ggf. einer Promenade um und am See und auch die Möglichkeiten zum Verweilen, ggf. die Einrichtung einer Gastronomie.
- Es kann für die Planungsanforderung ein externes Büro beauftragt werden, welches die Planung für diese Gesamtfläche aufnimmt. Der Ausschreibungstext ist vorher mit dem Bau- und Planungsausschuss abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Howe Heitmann