Beschlussvorlage - VO/16/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.05.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Über viele Jahre zählte die Stadt Tornesch zu den Vorreitern unter den Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Förderung alternativer Energien. Mit dem damals sogenannten Ökofonds wurden über die Jahre private Photovoltaikanlagen und noch mehr Anlagen der Warmwasserbereitung – sogenannte solarthermische Anlagen - gefördert.
Diese Leistung der Stadt Tornesch war eine der typischen freiwilligen Leistungen, die Kommunen erbringen können, weil es sinnvoll erscheint, aber nicht müssen. Folglich wurde dann mit Änderungen baugesetzlicher Vorgaben – die Nutzung regenerativer Energien im Zusammenhang mit Neubauvorhaben wurde zur Pflicht – auf diese freiwillige Leistung verzichtet.
Seitdem gibt es sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei den Stadtwerken immer wieder Nachfragen zu kommunalen Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung alternativer oder regenerativer Energie. Dabei ist das Spektrum dessen, was darunter zu verstehen ist, in den letzten Jahren noch deutlich größer geworden. Wärmepumpen mit Boden-, Wasser- oder Luftnutzung, die Nutzung von Biomasse in Form von Hackschnitzeln oder als Pellets zeigen die rasante Entwicklung der letzten Jahre ebenso auf, wie auf Haushaltsgröße reduzierte Blockheizkraftwerke und vieles andere mehr.
Die abschlägige Beantwortung der Nachfragen unserer Bauherren erzeugte in den vergangenen Jahren vielfach nicht gerade Begeisterung, weil u.a. im benachbarten Elmshorn eine solche Förderung vorhanden ist. Da diese auch an den Stadtgrenzen Elmshorns nicht Halt macht, sondern insgesamt 15 Nachbarkommunen – u.a. Klein Nordende - miteinbezieht, endet der Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn quasi an der Tornescher Nordgrenze – am Grenzweg. Die Elmshorner Satzung und die Förderrichtlinien finden Sie als Beispiel im Anhang.
Da sich die Bundesrepublik Deutschland in zahlreichen internationalen Konferenzen immer wieder als einer der Vorreiter unter den Staaten im Kampf gegen eine immer wahrscheinlicher werdende Klimakatastrophe postuliert hat, muss auch an der Basis des Staates an der Umsetzung gearbeitet werden. Denn ohne weiter verstärkte Anstrengungen wird das Ziel einer deutlichen Reduzierung der klimaschädlichen CO²- Emissionen nicht zu erreichen sein. Dazu aber hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
Aus diesem Grund regt die Verwaltung an, nunmehr wieder über die Einführung eines Fördertopfes zum Klimaschutz auch in der Tornescher Kommunalpolitik zu diskutieren. Eine solche Diskussion sollte vor allem Antworten auf die folgenden Fragen – keineswegs abschließend gemeint – liefern:
Was soll gefördert werden, wie abschließend soll die Liste sein, um nicht bei jeder technischen Neuerung, erneut anpassen zu müssen?
Wie hoch soll der jeweilige Förderbetrag sein, der nur für Neubau gilt oder auch Sanierung?
Sollen und können entsprechende Vorgaben in neue Bebauungspläne aufgenommen werden?
Wie werden Förderungen anderer Träger berücksichtigt?
Welche finanzielle Größenordnung sollte für die Förderung jährlich in den städtischen Haushalt eingestellt werden?
In welcher Form können oder sollen die Stadtwerke Tornesch GmbH einen Beitrag leisten?
Gibt es die Möglichkeit einer (teilweisen) Refinanzierung z.B. über höhere Verkaufspreise bei städtischen Grundstücksverkäufen?
Sollte die Politik hier zu einer Entscheidung in Richtung Fördertopf kommen, würde die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen hierzu einen dezidierten Entwurf vorbereiten.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | x | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 20.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Umweltausschuss befürwortet vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Gefahr einer Klimakatastrophe die Neu-Auflage eines kommunalen Fördertopfes zum Klimaschutz. Die Verwaltung wird beauftragt vor dem Hintergrund der in der Ausschusssitzung gemachten Anregungen einen Entwurf für einen Tornescher Zukunftsfonds zu erarbeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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79,7 kB
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