Beschlussvorlage - VO/16/191
Grunddaten
- Betreff:
-
(vorhabenbezogener) B-Plan 101 "südlich Uetersener Straße, westlich Willy-Meyer-Straße" (B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
- Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans 101 wurde im Bau- und Planungsausschuss bereits am 05.09.2016 (VO/16/106), über das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Ärztehauses an diesem Standort am 07.11.2016 (VO/16/164) beraten, Beschlüsse wurden nicht gefasst, das Thema auf den Beirat zur Ortskernplanung verwiesen.
Im Rahmen der Beratung im Beirat zur Ortskernplanung am 09.11.2016 wurde der Weg für eine Entscheidung zum Thema „vorhabenbezogener B-Plan 101“ bereitet:
Der Ortskernbeirat ist gemeinsam mit dem mit dem Ortskernentwicklungskonzept beauftragtem Planungsbüro (AC Planergruppe) und der Verwaltung der Ansicht, dass ein Ärztehaus mit bis zu vier Geschossen im Eckbereich Willy-Meyer-Str./Uetersener Str. städtebaulich eine Bereicherung für den Ortskern darstellt, auch wenn ein Teil der Besucherparkplätze nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann und im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt werden muss. Des Weiteren wird empfohlen, dass das oberste Geschoss als Staffelgeschoss errichtet wird und der Eckbereich eine größere Gebäudehöhe aufweisen soll, um die städtebauliche Bedeutung als Abschluss des gegenüberliegenden Platzbereiches (Vorplatz des ehemaligen Pennymarktes) zu betonen. Zudem soll die künftige Fassadengestaltung des bestehenden ehemaligen Sparkassengebäudes gestalterisch an die des künftigen Neubaus auf dem Grundstück der früheren Postamtes angeglichen werden.
Es wird als wichtig erachtet, dass planungsrechtlich gesichert wird, dass die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Stadt umgesetzt werden. Geeignetes Instrument hierfür ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. In diesem Fall verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag (städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt), einen mit der Stadt abgestimmten Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen. Parallel dazu wird ein Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) aufgestellt, wobei der Satzungsbeschluss zum B-Plan erst nach Unterzeichnung des Durchführungsvertrags erfolgen darf. Ein Durchführungsvertrag kann auch, wie in diesem Fall, mit mehreren Vorhabenträgern, abgeschlossenen werden, wenn sich die Vorhabenträger zu einer GbR zusammenschließen.
Diese Vorlage beinhaltet nur den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan. Auf dieser Basis kann der Vorhabenträger in detaillierte Planungen einsteigen. Diese werden dem Ortskernbeirat und dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt, bevor vsl. im Februar 2017 der Beschluss zur Freigabe der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst werden kann.
(Anmerkung zur Geltungsbereichsdarstellung: Der Geltungsbereich des B-Plans ist etwas größer als die Flächen, die dem Vorhabenträger zur Verfügung stehen werden; konkret geht es um die westlich an das Grundstück der ehemaligen Postfiliale angrenzende Fläche, auf der Abstellflächen bzw. eine Stellplatzanlage vorhanden ist, die voraussichtlich zu einem Teil für das Vorhaben des Ärztehauses genutzt werden kann; im B-Plan könnte diese Fläche bestandsorientiert als Stellplatzanlage ausgewiesen werden, der Vorhaben- und Erschließungsplan dagegen stellt ausschließlich Flächen dar, die dem Vorhabenträger zur Verfügung stehen!)
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von ca. 55 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 40 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 101 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines 3-4 geschossigen Ärztehauses im Ortskern Tornesch. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
- Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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