Beschlussvorlage - VO/06/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 einschließlich Stellenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.10.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter eingestellt, befördert oder in eine höhere Vergütungsgruppe oder Lohngruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2006 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 16.231.000 (+ 611.600 ) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 2.604.300 (+ 84.700 ) ab.
Verwaltungshaushalt:
Die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich aus dem Einzelplan 4 (Soziale Sicherung), dem Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr) und dem Einzelplan 9 (Steuern, allg. Zuweisungen und allgemeine Umlagen).
Bei den Einnahmen sind dementsprechend folgende Veränderungen zu nennen:
a) Erstattung aus der Jahresrechnung 2005 der Kindergärten + 150.100
b) Erstattung von Personalkosten von ARGE Hartz IV + 29.700
c) Personal- und Sachkostenerstattung der Stadt Uetersen
für SGB XII, WOGG und AsylbLG + 28.800
d) Gewerbesteuer + 255.000
e) Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer + 94.200
f) Zinsen von Eigenbetrieben + 21.700
Im Bereich der Ausgaben sind folgende wesentliche Positionen hervorzuheben:
a) Personalausgaben Sammelnachweis 01 + 158.200
b) Zuschuss an Kindergartenträger DRK Friedlandstraße + 66.000
c) Kosten der freiw. Sozialstaffel für Kindertagesstättenbetreuung + 34.500
d) Zuschuss für DRK-KV für den Kindergarten Ortbrookweg + 17.500
e) Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger + 48.200
f) Unterhaltung der Sportanlagen + 25.000
g) Streumittel, Schneeräumung + 18.200
h) Gebühren für Oberflächenentwässerung + 53.000
i) Kreisumlage + 52.600
j) Gewerbesteuerumlage + 60.900
k) Zuführung zum Vermögenshaushalt + 72.000
Einnahmen:
Höhere Erstattung von Personalkosten von ARGE durch Abordnung einer weiteren Kraft.
Der Ansatz der Gewerbesteuer kann aufgrund des bereits vorhandenen Anordnungssolls und eingegangener Messbescheide für die Abrechnung von Vorjahren sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für verschiedene Gewerbebetriebe um 255.000 heraufgesetzt werden.
Auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai 2006 (siehe auch hierzu Haushaltserlass 2007) können die zu erwartenden Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechend angehoben werden.
Ausgaben:
Die Neuberechnung der Personalausgaben aufgrund des Jahresabschlusses 2005 sowie Einstellungen (Schulhausmeister, Sozialpädagogin, Reinigungskräfte) machen es notwendig, die entsprechenden Haushaltsansätze zu erhöhen. Der überwiegende Teil dieser Mehrkosten wird jedoch wiederum durch den Schulverband Tornesch - Uetersen erstattet.
Bei den zusätzlichen Haushaltsmitteln für den Kindergartenträger DRK Friedlandstraße handelt es sich um den Ausgleich eines Defizits aus der Jahresrechnung 2005 sowie Mehrkosten für die Einrichtung einer Krippengruppe und mehrerer Mischgruppen.
Für die freiwillige Sozialstaffel der Stadt Tornesch zur Ermäßigung von Kinderbetreuungskosten und Kita-Taler sind Kosten in Höhe von 34.500 einzuplanen.
Bei der Position Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger sind zusätzliche Kosten der Unterkunft nach SGB II sowie Nachzahlungen aufgrund der Abrechnung 2005 aufzubringen.
Für die Oberflächenentwässerung sind zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen, die aus der Nachkalkulation der WIBERA für das Jahr 2002 resultieren (genaue Aufschlüsselungen siehe Erläuterungen zur Haushaltsstelle).
Durch Festsetzung des Umlagesatzes der Kreisumlage auf 37,75 %, abzüglich des Verrechnungsbetrages aus dem Jahr 2005 (eingeplant waren ursprünglich 36,75%), werden Mehrkosten in Höhe von 52.600 entstehen.
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt + 72.000
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
a) Außerordentliche Tilgung der zwischenfinanzierten
Verbandsumlage des Altenzentrums Kummerfeld + 46.600
b) Ersatzbeschaffung Spielgeräte Spielplatz Knicktwiete + 9.400
c) Zuschuss an den Schützenverein (+ VE 2007) + 2.000
d) Zuschuss an den Reiterverein + 2.400
e) Erwerb einer Maschine f. d. Reinigungsdienst + 4.000
Schlussbetrachtung:
Die gestiegenen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 1. Nachtrages 2006 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben. Im einzelnen verweise ich auf die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen.
Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung notwendiger Investitionen ist weiterhin nicht erforderlich.
Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt unnötig belasten und entsprechend geplante Einnahmen evtl. wegbrechen könnten.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 anzunehmen.
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
von 15.619.400 auf 16.231.000
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe
nunmehr von 2.519.600 auf 2.604.300
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 auf 0
(unverändert)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 845.000 auf 1.197.000
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 4.000.000 auf 4.000.000
(unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 78,22 Stellen auf 80,08 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)
Dem geänderten Stellenplan 2006 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 11.9.2006, in der vorgelegten Form zugestimmt.