Beschlussvorlage - VO/17/116
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterhaltung der Kreisstraßen
Brücke über den Ortbrookgraben K 22
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.06.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der letzten Sitzung des Bau- und Planungsauschusses wurde darüber berichtet, dass die Beanstandungen an der Brücke über den Orthbrookgraben untersucht werden.
Nach Vorlage des Prüfberichtes ergibt sich folgender Sachstand: Bei den festgestellten Schäden handelt es sich im Wesentlichen um seitliche Unterspülungen am Bauwerk, Betonabplatzungen, einem Riss in Bauwerksmitte sowie Beschädigungen an der Absturzsicherung.
Vor dem Hintergrung des zeitnah erwarteten Planfeststellungsbeschluss für die K 22 sind im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwei Varianten berechnet worden.
Variante 1 beinhaltet die komplette Sanierung der im Prüfbericht aufgeführten Mängel.
Variante 2 beinhaltet nur die Umsetzung der sofort erforderlichen Sicherungsmaßnahmen:
- Einengung auf einen in der Brückenlängsrichtung mittig angeordneten Fahrstreifen durch Einsatz einer Ampelanlage und feste Hindernisse, die die Fahrt in der Brückenmitte erzwingen
- Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h
- geordnete Führung der Radfahrer und Fußgänger
Für die Variante 1 ergeben sich Kosten in Höhe von 43.217,29 Euro.
Für die Variante 2 ergeben sich Kosten in Höhe von 44.574,33 Euro.
Die geschätzten Kosten der Variante 2 beruhen allerdings auf der Annahme, dass die Ampelanlage nur max. 18 Monate vorgehalten werden muss. Sollte sich dieser Zeitraum verlängern, erhöhen sich die geschätzten Kosten entsprechend.
Aufgrund der dargestellten Kosten wird vorgeschlagen, die Variante 1, d.h. die komplette Sanierung der festgestellten Mängel durchzuführen. Der Vorteil ist, dass die K 22 weiterhin zweispurig befahren werden kann und es zu keinen langfristigen Behinderungen kommt.
Es ist mit Gesamtkosten einschl. Ingenieurhonorar und Sicherheit mit Kosten in Höhe von 55.000,00 Euro zu rechnen.
Die Stadt Tornesch erhält vom Kreis für die Unterhaltung der Kreisstraßen jährlich Mittel in Höhe von 17.900,00 Euro. Hiervon stehen noch 15.500,00 Euro bereit.
Somit sind Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 bereitszustellen. Um einen Nachtrag zu vermeiden, muss dieser Betrag an anderer Stelle eingespart werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss vom 03.04.2017 beschlossene Sanierung der Asphaltdeckschicht in der Pommernsraße im Teilabschnitt von der Wilhelmstraße bis zur „Zufahrt“ vom Pomm´91 um ein Jahr zu verschieben und das Geld für die Sanierung des Brückenbauwerkes bereitszustellen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 40.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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