Beschlussvorlage - VO/17/243
Grunddaten
- Betreff:
-
DRK-Kindertagesstätte;
Betreuungszeiten und Betriebserlaubnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.11.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Abschluss der Sanierung der Kindertagesstätte war die Betriebserlaubnis erneut zu beantragen. Die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes Jugend und Bildung – Team Kindertagesstätten -, Frau Gisdepski hat einen Ortstermin vorgenommen und war sehr begeistert von der „neuen“ Kindertagesstätte. Der beantragten Erhöhung der Gruppengrößen von gesetzlich 20 Kindern pro Elementargruppe, 10 Kindern pro Krippengruppe und 15 Kindern für die Integrationsgruppe wurde zugestimmt. Einer darüber hinaus gehenden Aufnahme weiterer Kinder bis zur gesetzlichen Begrenzung bis 22 Kindern hat sie vorerst nicht zugestimmt, da gegenwärtig ein krankheits- und Elternzeit bedingter Personalausfall zu beklagen ist. Trägerseitig wird jedoch bereits um Verstärkung nachgesucht.
Sollte allerdings bis zum Ablauf des Monats Dezember 2017 weiterhin ein personeller Fehlbedarf von 2.242 Stunden/ Jahr für die Arbeit am Kind fortbestehen, hat Frau Gisdepski bereits angekündigt, dass sie die Öffnungszeiten in Höhe des Fehlbedarfes reduzieren wird. Damit wäre dann die Regelöffnungszeit im Ganztag auf 16.00 Uhr anstelle von 17.00 Uhr begrenzt.
Frau Gisdepski wies in diesem Zusammenhang in einem anschließenden Telefonat darauf hin, dass innerorts im Vergleich zu den übrigen Kindertagestätten eine Ungleichbehandlung bezüglich der Betreuungszeit im Ganztag zu verzeichnen ist. Sie empfiehlt dringend auch für die DRK – Kindertagesstätte die Betreuungszeit im Ganztag von ehemals 8.00 bis 17.00 Uhr auf 8.00 bis 16.00 Uhr zu begrenzen. Im Beirat am 02.11.2017 wurde bereits hierüber beraten. Es besteht Einvernehmen mit dem Träger, dass die Umsetzung dieser neuen Betreuungszeit zunächst für jede Neuaufnahme vereinbart wird. Die übrigen bestehenden Betreuungsverträge werden erst zum neuen Kindergartenjahr mit der Neufestsetzung der Kinderbetreuungsgebühren angepasst. Selbstverständlich besteht auch nach dieser Änderung noch die Möglichkeit eine Betreuung bis 17.00 Uhr anzubieten. Die Betreuung findet dann jedoch im Spätdienst bis max. 17.00 Uhr statt, den die Eltern individuell hinzubuchen können. Auf dieser Grundlage wird bereits ein Frühdienst in der Zeit von 7.00 – 8.00, bzw. 7.30 bis 8.00 Uhr angeboten, der individuell zum Ganztagsbeitrag hinzugebucht werden kann.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit:
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung:
Die Beteiligung erfolgt über den Kindergartenbeirat, in dem auch die Eltern der betreuten Kinder vertreten sind. Sie fand am 02.11.2017 statt. Die Elternvertreterin hatte zum Zeitpunkt der Beratung noch keine Rücksprache mit den übrigen Eltern der in der Kita betreuten Kinder halten können und hat gleichwohl sie den Grund für die Änderung nachvollziehen konnte, deshalb gegen die Veränderung der Betreuungszeit gestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Betreuungszeit im Ganztag in der DRK – Kindertagesstätte wird für künftige Aufnahmen ab Beschlussfassung auf 8.00 bis 16.00 Uhr festgesetzt.
Der DRK-Kreisverband wird gebeten, die Entgeltordnung anzupassen. Die Umsetzung erfolgt innerhalb des laufenden Kindergartenjahres für Neuaufnahmen ab Beschlussfassung und für alle Betreuungsverträge – auch laufende – mit der Änderung der Entgeltordnung wegen der Anpassung der Betreuungsgebühren zum 01.08.2018.