Beschlussvorlage - VO/07/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstättenbedarfsplanung;
hier: Einrichtung weiterer Krippenplätze bzw. familienähnlicher Gruppen ( Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 27.02.2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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24.04.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Unter Berücksichtigung der Anmeldungen für eine Aufnahme in den vorhandenen Krippengruppen ( Kita Lüttkamp: 3 Kinder, DRK-Kita: 5 Tornescher Kinder, 8 auswärtige Kinder) bat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um Prüfung, in welchen Tornescher Einrichtungen Umorganisationen zur Einrichtung von Krippengruppen bzw. familienähnlichen Gruppen möglich wären.
Zudem haben sich Bund, Länder und Kommunen beim sogenannten Kindergipfel am 02.04.2007 auf das gemeinsame politische Ziel geeinigt, bis zum Jahr 2013 die Quote der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahre auf den europäischen Durchschnitt von 30 bis 35 % anzuheben und bundesweit 750.000 zusätzliche Plätze zu schaffen. Nach den Unterlagen der Konferenz soll in Schleswig-Holstein sogar eine Betreuungsquote von 39 % erreicht werden. Derzeit liegt diese bei 7,6 % bei einem Angebot von rund 5.500 Plätzen. Zur Erreichung der o.g. Versorgungsquote müssten 22.000,-- zusätzliche Plätze eingerichtet werden. Diese Versorgungsquote wird seitens des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages für unrealistisch gehalten. Auch der tatsächliche Bedarf wird für deutlich unter 39 % eingeschätzt.
Für die Stadt Tornesch wurde ermittelt, dass in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.03.2007 insgesamt 242 Kinder geboren wurden, für die eine Betreuung in Frage käme. Angesichts dieser Geburtenzahlen liegt Tornesch mit 20 Krippenplätzen ohne Berücksichtigung der Tagespflegestellen in Tornesch bei einem Versorgungsgrad von 8,26 %. Unter Anrechnung der 13 Tagespflegestellen mit Pflegeerlaubnis wird ein Versorgungsgrad von 13,6 % erreicht. Wenn dann noch bedacht wird, dass eine Tagesmutter gleichzeitig 5 Kinder betreuen darf, würde sich der Versorgungsgrad weiter erhöhen. Über die Anzahl der jeweils betreuten Kinder liegen jedoch keine belastbaren Daten vor.
Nach den Erfahrungen der Verwaltung erscheint jedoch die Schaffung von Angeboten nach festen Prozentzahlen wenig sinnvoll. Vielmehr sollte sich das Angebot nachfrageorientiert entwickeln. Die oben erwähnten Wartelisten weisen allerdings schon jetzt auf den zukünftigen Bedarf einer weiteren Krippengruppe bzw. familienähnlichen Gruppe hin. Um die Möglichkeiten und auch die Kosten untersuchen zu können, wurden sowohl die Sachgebietsleiterin für Kindertagesstätten des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt für die Tornescher Einrichtungen Lüttkamp und Merlinweg als auch des Kirchenkreises Pinneberg für die Einrichtung im Wachsbleicher Weg um eine Untersuchung gebeten. Die entsprechenden Stellungnahmen sind dieser Vorlage anliegend beigefügt.
Zu den jeweiligen Möglichkeiten wird wie folgt Stellung genommen:
A. DRK-Kindertagesstätte Friedlandstr.
Die Betreuungsangebote sind den Belegungslisten zu entnehmen. Die Einrichtung ist derzeit ausgelastet und nach Einrichtung einer Krippengruppe im Jahr 2006 und Schließung der Einrichtung im Ortbrookweg erscheint eine weitere Umorganisation einer vorhandenen Gruppe derzeit nicht ratsam, aber auch nicht möglich. Sollte im Elementarbereich ein weiterer Nachfragerückgang feststellbar sein, wäre die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe bzw. familienähnlichen Gruppe möglich. Diese Umorganisation würde jedoch zu einer weiteren Absenkung der Gesamtbetreuungen in der Einrichtung und möglicherweise nicht mehr wirtschaftlicher Auslastung z. Bsp. der Mittagsverpflegung führen. Ein Berechnungsmodell wurde daher nicht angefordert.
B. AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp
Hier könnte ab 2009 eine weitere Krippengruppe vorerst im Halbtagsbetrieb errichtet werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten und Veränderungen sind der beigefügten Kalkulation des AWO-Kreisverbandes zu entnehmen.
C. AWO-Bewegungskindergarten Merlinweg
Eine Umstrukturierung ist frühestens zum 01.08.2008 möglich. Geplant ist hier die Einrichtung einer Ganztags-Familiengruppe. Hierdurch würden zunächst lediglich 5 weitere Krippenplätze geschaffen werden können, um nicht die weiter zu betreuenden Elementarkinder in andere Einrichtungen verteilen zu müssen. Jährlich würden Mehrkosten in Höhe von 18.579,-- entstehen. Hierbei ist noch nicht kalkuliert, dass auch eine Mittagsverpflegung bei einer Ganztagsbetreuung erforderlich ist. Derzeit wird für eine Gruppe in der Kindertagesstätte Lüttkamp mitgekocht und zum Bewegungskindergarten transportiert. Inwieweit dies weiterhin so erfolgen kann, bleibt noch zu prüfen. Anderenfalls würden weitere Kosten für eine teilzeitbeschäftigte Küchenkraft entstehen.
D. Ev. Kindergarten im Wachsbleicher Weg
Angesichts der sinkenden Anmeldezahlen wäre die Einrichtung einer Familiengruppe mit einer Betreuungszeit von 5 Stunden täglich ab 01.08.2008 möglich. Eine Mittagsverpflegung ist bei einer Betreuungszeit von 5 Stunden täglich noch nicht verpflichtend. Die Einrichtung dieser Gruppe würde zu jährlichen Mehrkosten von rd. 12.000,-- führen.
Für alle Einrichtungen bleibt jedoch zusammenfassend festzuhalten, dass eine Angebotsveränderung im Kindergartenjahr 2007/ 2008 nicht mehr möglich ist, weil annähernd alle Plätze vergeben und entsprechende Betreuungsverträge geschlossen worden sind. Für dieses beginnende Kindergartenjahr besteht daher nur die Möglichkeit auf Tagespflegestellen zu verweisen.
Weitere kurzfristige Möglichkeiten könnten sich jedoch noch aus dem vorliegenden Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung für Kindertageseinrichtungen ( KiTaVO) ergeben. Danach sollen u. a. Regelungen zu altersgemischten Gruppen in Kindertageseinrichtungen dahingehend flexibilisiert werden, dass künftig mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren bei gleitender Reduzierung der zulässigen Regelgruppengröße von 20 bzw. 18 Kindern und einer angemessenen Anpassung der Personalstärke angeboten werden können. Sollten also freie Plätze im Kindergarten Wachsbleicher Weg vorhanden sein, könnte kurzfristig entschieden werden, ob eine Belegung mit Kindern unter 3 Jahren erfolgen soll, sofern die Landesverordnung wie im Entwurf vorliegend verabschiedet wird. In diesem Fall handelt es sich jedoch ebenfalls höchstens um eine Betreuung der Kinder für 5 Stunden täglich.
Bei der Auswahl der entsprechenden Einrichtung für die Umorganisation bleibt immer zu berücksichtigen, dass für eine weitergehende Betreuung im Elementarbereich die Möglichkeit besteht, da anderenfalls bei weiterem Betreuungsbedarf ab dem 3. Lebensjahr bereits ein Wechsel in eine andere Einrichtung notwendig wäre.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Aus den Aufstellungen der Träger sind folgende Mehrkosten pro Jahr zu entnehmen:
1. KT Merlinweg Familienähnliche Gruppe (ganztags) 18.679,00
einmalige Investitionskosten 12.000,00
2. KT Lüttkamp zunächst Teilzeitkrippe 26.745,00
3. KT Wachbleicher Weg Familienähnliche Gruppe (5 Stunden tägl.) . 11.740,--
Um die o.g. jeweiligen Beträge würde sich das von der Stadt Tornesch abzudecken Defizit erhöhen. Zudem hat der AWO-Kreisverband bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der weiter sinkenden Kinderzahlen durch diese Umstrukturierung erneut über die Höhe der Verwaltungskostenpauschale zu verhandeln wäre.
Während des Kindergipfels hat der Bund seine Mitverantwortung für die Finanzierung eingeräumt, jedoch noch keine Angebote unterbreitet.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Aufgrund der geschlossenen Betreuungsverträge ist die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe bzw. familienähnlichen Gruppe zum 01.08.2007 nicht zu realisieren. Es wird daher auf das Angebot der Tagespflegestellen verwiesen. Sofern der Entwurf der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung für Kindertageseinrichtungen verabschiedet wird, bleibt zu prüfen, ob noch Kinder unter 3 Jahren unversorgt sind und ggfs. im Wachsbleicher Weg zusätzliche Plätze bei Reduzierung der Gruppengröße angeboten werden können.
Sofern die Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren weiterhin anhält, wird die Verwaltung gebeten, entsprechende Umstrukturierung in den vorgeschlagenen Kindertageseinrichtungen zur Belegungsabstimmung für das Jahr 2008/ 2009 einzuplanen. Über mögliche Umstrukturierungen entscheidet der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen nach Abschluss der Bedarfsplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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93,4 kB
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(wie Dokument)
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140,3 kB
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