Beschlussvorlage - VO/19/192
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Feldweges zw. Kleiner Twiete und RRB Ohrtbrooksgraben - Förderantragstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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26.08.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der grundlegende Sachverhalt ist den Beschlussvorlagen 18-226 und 18-226-1 zu entnehmen. Der Bau- und Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 03.12.2018 beschlossen, den Feldweg zwischen Kleine Twiete und Regenrückhaltebecken Ohrtbrooksgraben zu sanieren. Die Kosten der Maßnahme wurden mit 17.000 EUR beziffert. Diskutiert wurde vor allem die Art des zukünftigen Ausbaus. Die Verwaltung hatte hierzu auch eine weitere Variante eines fachgerechten Ausbaus mit Rasenkanten vorgestellt, die Kosten wurden auf 52.000 EUR geschätzt.
Die Maßnahme wurde bislang nicht umgesetzt, da die Ausschreibung der Arbeiten aus wirtschaftlichen Gründen im Zusammenhang mit anderen Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen sollte. Die Ausführung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen hatte sich zuletzt wegen politischer Beratungen der konkreten Maßnahmen noch verzögert. Im letzten Bau- und Planungsausschuss wurde darum gebeten, die Maßnahme unabhängig auszuführen und ggf. vorzuziehen.
Zwischenzeitig hat der Kreis Pinneberg eine Förderrichtlinie für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Kreises Pinneberg erlassen. Der Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung vom 12.06.2019 über mögliche Förderprojekte beraten. Im Nachgang zu dieser Sitzung ist aufgefallen, dass auch der Ausbau des Feldweges zwischen Kleine Twiete und Regenrückhaltebecken Ohrtbrooksgraben durchaus eine förderfähige Maßnahme darstellen könnte. Eine Förderantragstellung wäre noch bis zum 30.09.19 möglich. Nach Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg käme ggf. auch ein frühzeitiger Maßnahmenbeginn in Betracht, alternativ eine Ausführung im Frühjahr 2020.
Im Falle einer Antragstellung wird auch geprüft werden, inwiefern der Ausbau fachgerecht und wirtschaftlich geplant ist. Für die Maßnahme in Höhe von 17.000 EUR hatte das Ingenieurbüro bereits erklärt, dass seitens des Büros und etwaiger Fachfirmen keine Gewährleistung übernommen werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass deshalb eine Förderung dieser Variante nicht möglich sein wird. Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, im Falle einer Antragstellung die von der Verwaltung als höherwertig eingestufte Variante mit Kosten in Höhe von ca. 52.000 EUR umzusetzen. Im Falle einer Förderung würde der verbleibende Eigenanteil bei 13.000 EUR (75% von 52.000 EUR) und damit immer noch unter den aktuell geplanten 17.000 EUR liegen.
Angesichts der derzeitigen Haushaltssituation wird empfohlen, von einer Antragstellung Gebrauch zu machen, auch wenn dies möglicherweise eine zeitliche Verschiebung nach sich zieht.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Stadt Tornesch beantragt beim Kreis Pinneberg eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Kreises Pinneberg für die Maßnahme „Ausbau des Feldweges zwischen Kleine Twiete und Regenrückhaltebecken Ohrtbrooksgraben“. Für die Förderantragstellung ist der fachgerechte Ausbau mit Kosten von ca. 52.000 EUR vorzusehen. Im Falle einer Ablehnung ist der Feldweg in der beschlossenen Variante mit Kosten von ca. 17.000 EUR zu unterhalten.