Beschlussvorlage - VO/07/207
Grunddaten
- Betreff:
-
Ökofonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Peter Borchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.06.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Auf Grund der intensiv geführten öffentlichen Diskussion über den Klimawandel in Verbindung mit Maßnahmen zur CO²-Minimierung wird der Ökofonds verstärkt angenommen.
Mit Stand zum 11.05.07 liegen Zuschussanträge vor, dass der zur Verfügung stehende Zuschussrahmen um rd. 15.000,- überzeichnet ist. Im 1.Nachtrag zum Haushalt 2007 sollten
daher 25.000,- zusätzlich bereitgestellt werden.
Da vermutlich dieser Kostenrahmen auch nicht ausreichen wird, sollte die Förderung neu strukturiert werden, dass bei gleichen Mitteln mehr Zuschussanträge berücksichtigt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass über die hohe Stromeinspeisevergütung von rd. 0,49/kwh (Fotovoltaik) auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarthermie (40-70/m² )bereit stehen. Darüber hinaus können Handwerker-Lohnkosten bis 600/jährlich
direkt von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden.
Bei Solarthermikanlagen ist zu berücksichtigen, dass z.B. die Kosten für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Öl-/Gas-Brennwerttechnik) mit Folgearbeiten an der Rohrinstallation und Abgasabzugsanlage rd. 50% der Antragskosten betragen. Diese Maßnahmen gehören zum technischen Mindeststandard und sollten daher bei der Zuschussbeurteilung keine Rolle spielen.
Vorhandene Förderbedingungen
1. Fotovoltaik
Leistung 1-5kw : maximal 1.500,-/kw
Leistung >5kw: maximal 750,-/kw
2. Solarthermie
250,- /m² Kollektorfläche, maximal 1250,-
3. Baum- und Waldmaßnahmen
Fördersatz maximal 90% der förderfähigen Kosten, auch Abgeltung der Förderung durch Leistungen des Bauhofes (z.B. bei Sturmschäden)
4. Regenwassernutzungsanlagen
50% der förderfähigen Kosten, maximal 1.000,-
Zu 1.-4.:Bezuschussungen Dritter sind in Abzug zu bringen.
Änderungsvorschlag
1. Fotovoltaik
Leistung 1-6kw: 1.200,-/kw, maximal 6.300,-
Leistung >6kw 900,-/kw, maximal 7.500,-
Das Förderloch im Verhältnis zu den vorhandenen Bedingungen ist fast ausgeglichen.
2. Solarthermie
200,-/m² Kollektorfläche, maximal 1.000,-
Im Verhältnis zu 1. erfolgt die Förderung unter Berücksichtigung. der energetischen Effizienz und der tatsächlichen Kosten.
3.u.4.
Keine Änderung
Die Bezuschussung Dritter in Abzug zu bringen sollte entfallen, da kaum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand prüfbar.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Die Umweltverträglichkeit wird gefördert.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Der Umweltausschuss empfiehlt der Ratsversammlung für den Ökofonds zusätzlich 25.000,- im Nachtragshaushalt einzustellen.
2. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Änderung der Förderrichtlinien zur Kenntnis und wird nach Diskussion in den Fraktionen in der nächsten Sitzung (September) eine abschließende Beratung vornehmen.