Beschlussvorlage - VO/20/197
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtragshaushalt 2020, Teilhaushalt 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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07.09.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Innerhalb des Jahres 2020 ergaben sich Veränderungen, die eine Anpassung des Teilergebnis- und Teilfinanzplans für 2020 des Amtes für Bürgerbelange erforderlich machen.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend kurz aufgeführt.
Ansonsten sind die Änderungen inklusive Erläuterungen in den Teilhaushalt 3 eingearbeitet worden, welcher als Anlage beigefügt ist.
Aufgrund der Verschiebung der Kita-Reform vom 01.08.2020 auf den 01.01.2021 und der damit einhergehenden Veränderung der Finanzierung, erfolgte beim Budget 365 “Tageseinrichtungen für Kinder“ wieder eine Umstellung für das gesamte Jahr 2020 bei allen Einrichtungen auf Kostenübernahme der Unterschussabdeckung gem. der entsprechenden Haushaltsplanungen der Träger.
Die mit den Berechnungstools des Landes ermittelten Förderbeiträge nach Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) sowie die Finanzierungsanteile der Wohnsitzgemeinde pro betreutem Kind in einer Kita und bei einer Tagespflegepersonen wurden entsprechend auf Null gesetzt.
Außerdem wurde die 3-monatige Beitragsfreiheit der Eltern aufgrund der Corona Pandemie als zusätzlicher Aufwand bei den einzelnen Einrichtungen mitberücksichtigt. Im Gegenzug wurde die zu erwartende Erstattung des Landes als Ertrag mit aufgenommen.
Beim Budget 122050 „Ordnungsangelegenheiten für Flüchtlinge“ ergaben sich folgende wesentliche Anpassungen:
Bei Erstellung des Haushaltsplanes 2020 war noch nicht bekannt, ob es seitens des Landes weiterhin Fördermittel für die Integration von Asylbewerbern geben wird. Mittlerweile liegt ein Fördermittelbescheid des Landes vom 17.07.2020 vor, wonach im Jahr 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 40.000,00 € gezahlt wird. Dies wird beim Produkt 122050.448150 entsprechend in Ansatz gebracht.
Das Produkt 12050.432100 “Nutzungsentgelte bei Flüchtlingen“ wurde im Nachtrag um 100.200,00 € erhöht.
Der Mehrertrag ergibt sich aus einer höheren Auslastung der Unterkünfte. Aktuell beträgt der Auslastungsgrad 88% statt der anvisierten 80%. Anfang des Jahres betrug die Auslastung sogar zwischenzeitlich 96%. Ursächlich hierfür sind die Neuzuweisungen sowie der Familiennachwuchs bei den eingewiesenen Flüchtlingen.
Der Ansatz des Produktes 122050 “ Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben“ musste um 42.800,00 € reduziert werden, da in vielen Fällen die Träger der Sozialleistungen, insbesondere das Jobcenter, nicht die tatsächlichen Heizkosten, sondern nur den Höchstsatz nach dem Heizkostenspielgel erstattet. Gerade bei älteren Immobilien übersteigen die tatsächlichen Heizkosten diesen Höchstsatz jedoch zum Teil um das 2-3 fache.
Für den Betrieb des Offenen Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule ergeben sich aufgrund der Übertragung der Trägerschaft an die Familienräume Struckmeier beim Produkt 211503.529100 Mehrkosten in Höhe von 56.500,00 €. Im Gegenzug entfallen jedoch die vorsorglich eingeplanten Mittel für Dienstaufwendungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die ursprünglich geplante Durchführung des Offenen Ganztages in eigener Trägerschaft der Stadt Tornesch in Höhe von 201.000,00 €.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,4 kB
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