Beschlussvorlage - VO/06/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2007 der VHS Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Birgit Gosau
- Beteiligt:
- FD Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.11.2006
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.12.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Von der VHS Tornesch ist gem. § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht, der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und dem Finanzplan.
Im Erfolgsplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 439.000,00 und bei den Aufwendungen mit 439.000,00 ab.
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 29.800,00 ab.
Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 80.000,00 festgesetzt.
In der Stellenübersicht ist das bei der VHS eingesetzte Personal ausgewiesen.
Der Finanzplan enthält die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten fünf Jahre.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Finanzausschuss beschließt:
Der von der VHS für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgelegte Wirtschaftsplan wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Die Erträge betragen 439.000,00 und die Aufwendungen betragen 439.000,00 .
Es wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 29.800,00 ab. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 80.000,00 festgesetzt.