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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Von der VHS Tornesch ist gem. § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht, der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und dem Finanzplan.

Im Erfolgsplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 439.000,00 € und bei den Aufwendungen mit 439.000,00 € ab. 

 

Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit  29.800,00 € ab.

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 80.000,00 € festgesetzt.

In der Stellenübersicht ist das bei der VHS eingesetzte Personal ausgewiesen.

Der Finanzplan enthält die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten fünf Jahre.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 231.400,00 € sind im Haushalt 2007 bereitzustellen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Finanzausschuss beschließt:

„Der von der VHS für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgelegte Wirtschaftsplan wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Die Erträge betragen 439.000,00 € und die Aufwendungen betragen 439.000,00 €.

Es wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 29.800,00 € ab. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 80.000,00 € festgesetzt.

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