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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/401

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 58 „Ahrenloher Straße, Ohlenhoff, Kuhlenweg“ wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 31.05.2021 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Planungsziel ist die Stärkung und Ausweitung des bestehenden Einzelhandelsstandortes.

 

Die wesentlichen Festsetzungen des B-Planes sehen u.a. folgendes vor:

 

  • Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Einzelhandel“ (analog zum B-Plan 58), öffentlichen Grünflächen und Straßenverkehrsflächen
  • Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6
  • Gebäudehöhe von 10 m
  • Baugrenzen sowie Flächen für die Stellplatzanlage
  • Anpflanzgebote für Bäume und Hecken
  • Flächen für eine Lärmschutzwand

 

Es wurde eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt, um zu klären, inwieweit das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt bzw. demnach ein Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) anzuwenden ist. Die Vorprüfung kommt zu dem Schluss, dass dieses Verfahren durchgeführt werden darf. Dies hat den Vorteil, dass es keiner parallelen F-Plan-Änderung bedarf, diese kann dann im Rahmen einer nachträglichen Berichtigung erfolgen.

 

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Umweltverträglichkeit

 

Es werden verschiedene Festsetzungen im B-Plan getroffen. Hierzu zählen u.a. Anpflanzgebote für Bäume und Hecken sowie eine Dachbegrünung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die externen Planungsbüros werden direkt vom Vorhabenträger beauftragt und die entsprechenden Kosten getragen. Hierzu gehören neben den Planungskosten auch Kosten für den Naturausgleich und notwendige Erschließungskosten, wie z.B. der Umbau des Regenwasserrückhaltebeckens.


 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden. Alternativ kann der Entwurf des Planes und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

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Anlagen

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