Beschlussvorlage - VO/21/415
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2022 für den Teilhaushalt 4
hier: Beratung über die für den Ausschuss relevanten Ansätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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25.10.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die für den Ausschuss relevanten Teile des Teilhaushaltsplans 4 sind dieser Vorlage beigefügt.
Folgende Projekte sind oder waren durch gesonderte Beschlussvorlagen beschrieben und nicht in der der Vorlage erläutert:
- - Anbau Lehrerzimmer Fritz-Reuter-Schule (1.500.000 EUR)**
- - Anbau Mensa Fritz-Reuter-Schule (3.000.000 EUR)**
- - Neubau der Königsberger Straße (700.000 EUR)*
- - Neubau Wachsbleicherweg zwischen Norderstraße und Königsberger Straße (300.000 EUR)*
- - Sanierung einer Wohnung im Hörnweg 7 (175.000 EUR)
- - Unterhaltung der Gemeindestraßen, Geh- und Radwege sowie Wirtschaftswege (insgesamt 812.000 EUR)
- - Ausbau des Esinger Wohldweges für den Radverkehr (280.000 EUR, 195.000 EUR Förderung, Beratung im Umweltausschuss)
* Diese beiden Projekte werden erst durch Beschlussvorlagen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.11.2021 vorgestellt werden können. Ggf. Ist daher ein Sperrvermerk mit aufzunehmen, der durch die Ratsversammlung im Rahmen der abschließenden Beschlussfassung zum Haushalt nach dem 29.11.2021 aufgehoben werden könnte.
** Beschluss des JSSKB
Durch den Haushaltsbegleitbeschluss, den Eigenbetrieb Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) in den städt. Haushalt zurückzuführen, wurden alle zu beplanenden Produktkonten im Haushalt der Stadt neu eingerichtet. Den Mitgliedern des Finanzausschusses wurde eine Überleitungstabelle zur Verfügung gestellt, aus der ersichtlich ist, welche Konten in der GGT und jetzt im städtischen Haushalt beplant wurden und werden. Für den Teilhaushalt 4 betrifft dies vor allem bisher in der GGT verwaltete Liegenschaften und hier konkret die Konten der Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftung und Wartung.
Im Ergebnisplan gibt es erneut zahlreiche Ansatzveränderungen im Bereich der Produktkonten "Wartungen / technische Einrichtungen" sowie "Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen". Bereits zum Haushalt 2021 wurde beschrieben, weshalb es in diesen Konten regelmäßig zu starken Ansatzschwankungen kommt. Im Bereich der Betreiberhaftung für insbesondere Liegenschaften sind in den letzten Jahren die Anforderungen stetig gestiegen. Immer neue technische Anlagen müssen regelmäßig geprüft/gewartet werden, um den haftungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Gleichzeitig werden insbesondere im Bereich der Trinkwasseruntersuchung immer kürzere Intervalle festgelegt und technische Anforderungen, wie z.B. automatische Spülvorrichtungen, gefordert. Diese müssen dann ebenfalls regelmäßig gewartet werden. Regelmäßige Prüfungen führen zu einer höheren Sicherheit für die Nutzer. Größere Ansatzveränderungen beruhen zum Teil auch auf durchzuführende "E-Checks" und Feuerlöscherwartungen, welche nicht jedes Jahr auszuführen sind.
Im Bereich der baulichen Unterhaltung sind ebenfalls Ansatzveränderungen vorgesehen. Die Ansatzveränderungen beruhen häufig auf Anpassungen an Jahresergebnisse der Vorjahre bzw. dem aktuellen Stand im Jahr 2021. Zudem gibt es Ansatzveränderungen, wenn es geplante Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs geben soll. Für 2022 sind hier beispielhaft zu nennen:
- Herstellung der provisorischen neuen Bauhofzufahrt in Pflaster (4.000 EUR)
- Einbau eines Klimagerätes in den Schulungsraum Wache Ahrenlohe (6.000 EUR)
- Umbau Wache Ahrenlohe “schwarz-weiß” konform (10.000 EUR)
- Umbau Wache Esingen “schwarz-weiß” konform (17.500 EUR)
- Umbau Sporthalle FRS wegen Legionellenproblemen (5.000 EUR)
- Sanierung der WC-Anlagen im Bauhof (25.000 EUR)
Die Bewirtschaftungskosten liegen mit Ausnahme weniger Anpassungen auf dem Vorjahresniveau. Hier wurden lediglich Preissteigerungen und Abrechnungsergebnisse des Vorjahres berücksichtigt. Im Bereich der Kinderspielplätze gab es eine größere Anpassung aufgrund der mittlerweile erhöhten Anzahl an Kinderspielplätzen.
Die erwarteten Verwaltungsgebühreneinnahmen liegen im Bereich der Bauverwaltung mit 1.000 EUR etwas unter dem Vorjahresansatz. Die Gebührenentwicklung in 2021 hat für die Ansatzreduzierung gesorgt.
Die Fortbildungskosten im Amt für Bauen, Planung und Umwelt bleiben unverändert auf dem Vorjahresniveau. Viele Seminare konnten in 2021 aufgrund der Pandemie nicht stattfinden und müssen nunmehr in 2022 nachgeholt werden.
Beim Servicebetrieb Bauhof wurden die Ansätze für Kraftstoffkosten und Fahrzeugreparaturen aufgrund von Preissteigerungen und Abrechnungsergebnisse des Vorjahres erhöht.
Im Reinigungsdienst werden die Kosten für die externe Reinigung entsprechend der aktuellen Beschlusslage ab dem 01.01.2022 eingeplant. Zu veranschlagen sind 155.000 EUR (Ausschreibungsergebnis).
Im Produkt "Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen" sticht vor allem das Produktkonto "Geschäftsaufwendungen Bebauungspläne" hervor. Das Konto wurde auf 90.000 EUR reduziert. Berücksichtigt wurden folgende Planverfahren:
• Freiraumplanung „Quartierspark Pommernstr.“
10.000 EUR
Die Projektidee wurde noch nicht politisch beraten. Möglicherweise besteht durch die AktivRegion die Möglichkeit zur Förderung einer Quartiersentwicklung in der Pommernstraße. In 2022 wird es hierzu eine erste Beschlussvorlage geben.
• B-Plan 96/48.FNP-Ä. „Östlich Gr. Moorweg (HellermannTyton)“
5.000 EUR
Planungskosten für die Konzeption des Gewässerausgleiches, Kosten werden erstattet.
• 52.FNP-Ä. / B-Plan 105 Großflächige Erweiterung des Businessparks („Oha II“)
25.000 EUR
• Ortskernentwicklung
20.000 EUR
Aus dem Planungsprozess zur Ortskernentwicklung und/oder Investorenanfragen ergeben sich ggfls. kurzfristig das Erfordernis zur Weiterführung der B-Pläne
• B-Plan 107 ”Bockhorn” 0 EUR
Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger
• B-Plan 108 ”Friedrichstraße”
0 EUR
Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger
• Zuk. B-Plan 109 ”Hafenstraße” 0 EUR
Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger
• Ggfl. weitere vorbereitende Untersuchungen Voruntersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Altonaer Wellp.) 10.000 EUR
• 6.Ä. B47 „Businesspark“ 0 EUR
Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger
• 2.Ä. B58 „Edeka/Lidl“
0 EUR
Direkte Erstattung der externen Planungskosten durch Vorhabenträger
• Zukünftige B-Pläne 20.000 EUR
Investitionen
Im Bereich der Investitionen werden einige Maßnahmen aus 2021 in das kommende Haushaltsjahr übertragen (Stadtanteil Moorreger Weg, Fahrradabstellanlage Westseite Bahnhof, Erschließung Tornesch am See, Ausbau Kleiner Moorweg, Straßenbau Schäferweg, Planung Ausbau Baumschulenweg, Auftragssoftware für den Bauhof, Ersatzbeschaffungen eines Fahrzeuges für den Bauhof, Neubau Velo-Route).
Erweiterungsmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung wurden für 2022 nicht eingeplant. Sofern Erweiterungswünsche im laufenden Jahr 2022 entstehen, müssten diese für 2023 vorgesehen oder über einen Nachtrag finanziert werden.
Der Ausbau des Esinger Wohldweges für den Radverkehr wird im Umweltausschuss beraten, wäre dann aber im Rahmen der Investitionen im Teilhaushalt als Baumaßnahme zu berücksichtigen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Haushaltsplanung die Fahrzeugliste des Bauhofes mit Angaben über Baujahr, Anschaffungspreis, Wiederbeschaffungspreis und Abschreibungsdauer vorgelegt. Diese Liste wurde überarbeitet und ist ebenfalls der Vorlage beigefügt. Die für die kommenden Jahre zwingend erforderlichen Ersatzbeschaffungen wurden in die Investitionsplanung aufgenommen. 2022 stehen Ersatzbeschaffungen für folgende Fahrzeuge und Maschinen an:
Entsprechend der Beschlusslage wurde der Bau des Mehrgenerationenplatzes am Schäferweg mit 228.000 EUR Baukosten berücksichtigt. Die bereits zugesagte Förderung von 100.000 EUR wurde ebenfalls veranschlagt.
In 2022 soll die Erweiterung von Fahrradabstellplätzen auf der Westseite des Bahnhofs einen maßgeblichen Investitionsschwerpunkt darstellen. Für alle folgend genannten Maßnahmen gilt, dass eine Förderung von 75% durch die NAH.SH erwartet und im Haushaltsentwurf eingeplant worden ist. Zudem wird sich die KVIP mit einem Kostenanteil von 50.000 EUR an den Herstellungskosten für die WC-Anlage beteiligen (Personal-WC). Eine mögliche, weitere Förderung könnte durch die Metropolregion Hamburg erfolgen (12,5%), ist aber noch nicht sicher und deshalb auch noch nicht eingeplant. Die Mittel für den Neubau der Fahrradabstellanlage Westseite Bahnhof (ehemals Fahrradgarage) wurden bereits im vergangenen Jahr eingeplant, werden übertragen und sind nicht neu zu veranschlagen. Die 2 weiteren Abstellanlagen sowie die WC-Anlage mit Umfeld (Rampe zum Bahnhof, Platzbereich um WC-Anlage, Bahnsteigüberdachung, Reparaturstation) sind neu veranschlagt. Die Kosten für eine Bahnsteigüberdachung entfallen möglicherweise, da die DB die Herstellung einer aktuell fehlenden Bahnsteigüberdachung in Aussicht gestellt hat.
Maßnahme |
Kosten |
Förderung NAH.SH |
Erstattung |
Ggf. Weitere Förderung Metropolregion |
Eigenanteil Stadt |
Neubau Fahrradabstellanlage Westseite Bahnhof (ehemals Fahrradgarage) |
870.000 EUR |
652.500 EUR |
0 EUR |
108.750 EUR |
108.750 EUR |
Neubau Fahrradabstellanlage Westseite Fußgängertunnel |
170.000 EUR |
127.500 EUR |
0 EUR |
21.250 EUR |
21.250 EUR |
Neubau Fahrradabstellanlage Westseite Bahnbrücke |
300.000 EUR |
225.000 EUR |
0 EUR |
37.500 EUR |
37.500 EUR |
Neubau WC-Anlage Bahnhof und Umfeld |
350.000 EUR |
262.500 EUR |
50.000 EUR |
0 EUR |
37.500 EUR |
Die größten Investitionen werden 2022 für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Fritz-Reuter-Schule zu tätigen sein. Die Kosten für den Anbau der Mensa und den Anbau des Lehrerzimmers wurden bereits berechnet. Die Kostenberechnungen gehen von folgenden Kosten aus:
1) 1) Anbau Lehrerzimmer 1.500.000 EUR
2) 2) Anbau Mensa 3.000.000 EUR
Noch ist leider völlig unklar, wie hoch eine mögliche Förderung für diese Projekte ausfallen wird. Die Fortführung der Förderung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung wurde zwar bereits verkündet, eine Förderrichtlinie existiert jedoch leider noch nicht. Entsprechend wurde noch keine Förderung eingeplant. Ggf. liegen bis zur finalen Beschlussfassung des Haushaltes nähere Informationen oder sogar schon eine Förderrichtlinie vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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155,5 kB
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