Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/432

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

 Arbeitslosenquote

Dezember 2020

Juni 2021

im Kreis Pinneberg

5,5 %

5,4 %

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.06.2021:

 

Im Juni 2021 waren im Kreis Pinneberg insgesamt 9.662 Menschen arbeitslos. Die Quote lag bei 5,4 %. Vor einem Jahr hatte sie 5,7 % betragen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 388 Personen, oder um 3,9 Prozent verringert.

 

Der Vorwärtsdrang des Arbeitsmarktes ist jetzt deutlich zu spüren. Unternehmen suchen wieder mehr Personal, Fachkräfte sind in den meisten Branchen gefragt. Die Arbeitslosenzahl sinkt weiter, obwohl sich saisonal viele junge Menschen nach Schul- oder Ausbildungsende arbeitslos meldeten. Für die Ausbildungsabsolventen gibt es interessante Jobangebote. Der Rückgang der Arbeitslosen macht sich vor allem bei der Arbeitsagentur bemerkbar. Die Zahl der arbeitslosen Jobcenterkunden veränderte sich aktuell hingegen kaum, liegt aber deutlich höher, als vor einem Jahr.

Die Personalnachfrage der Unternehmen hat im Juni deutlich angezogen. Die Nachfrage liegt sowohl zum Vormonat, als auch zum Vorjahr höher.

 

Im Geschäftsstellenbezirk Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Juni 2021 bei 5,2 Prozent, im Vorjahresmonat waren es noch 5,5 Prozent.

  

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.arbeitsagentur.de) 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des 1. Halbjahres 2021 (auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.20

Fallzahlen

30.06.2021

 

Personen

30.06.2021

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.20

Kosten

30.06.2021

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

114

113

135

72

73

809.969,84 €

426.726,36 €

Hilfe zum Lebensunterhalt

23

20

24

9

13

208.929,99 €

107.634,97 €

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

9

8

8

4

4

78.630,07 €

36.377,56 €

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

34

34

34

12

22

676.00,95 €

305.960,26 €

Wohngeld/ Lastenzuschuss

10

7

 ---------

---------

--------

  32.634,50 € 

  11.639,00 €

Wohngeld/ Mietzuschuss

84

98

 ---------

---------

--------

 267.010,26 €

168.925,00 €

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Im Bereich der Grundsicherung sind die Fallzahlen konstant geblieben. 

Die Kostensteigerung ist, wie jedes Jahr, unter anderem auf die jährliche Regelsatzanpassung zum 01.01. zurückzuführen. Weiterhin erfolgte zum 01.01.2021 die Anhebung der sozialhilferechtlich angemessenen Höchstmieten im Kreis Pinneberg.

 

Richtwerte 2019-2020:

 

 

 

Aufgrund der Corona- Pandemie wurden, wie bereits berichtet, die Sozialschutzpakete I und II von der Bundesregierung beschlossen. Die dort enthaltenen Maßnahmen wurden mit dem Sozialschutzpaket III bis zum 31.12.2021 verlängert. Darüber hinaus erhielten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme im Mai 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person. Dies entspricht einer Summe von insgesamt 18.900 €.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

In diesem Bereich sind die Fallzahlen zum Stichtag 30.06.2021 leicht gesunken. Die aufgelisteten Punkte im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind ebenfalls zutreffend.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

 

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sind die Fallzahlen nahezu gleichgeblieben.

 

 

Wohngeld

  

  

Wohngeldzahlungen 01.01. – 30.06.2021 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

22.044,00 €

 

91

 

2.399,00 €

 

9

 

24.443,00 €

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

23.521,00 €

 

92

 

2.176,00 €

 

8

 

25.697,00 €

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

33.016,00 €

 

99

 

2.012,00 €

 

7

 

35.028,00 €

106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

26.761,00 €

 

100

 

1.710,00 €

 

6

 

28.471,00 €

106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

30.219,00 €

 

102

 

1.479,00 €

 

6

 

31.698,00 €

108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

33.364,00 €

 

107

 

1.863,00 €

 

7

 

35.227,00 €

 

114

 

 

 

591

 

 

 

43

 

 

634

Gesamt

168.925,00 €

98

 

11.639,00 €

7

 

180.564,00 €

105

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen der Mietzuschüsse sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Lastenzuschüsse sind von 9 auf 7 gesunken. Die Fallzahlsteigerung ist direkt auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Es wurden deutlich mehr Neuanträge gestellt. 

Die Kostensteigerung ist neben der Zahl der Neuanträge darauf zurückzuführen, dass bestehende Wohngeldfälle aufgrund der durch Corona bedingten Kurzarbeit, einen höheren Anspruch auf das zu leistende Wohngeld hatten. 

 

Betreuung von Asylbewerbern 

 

Im ersten Halbjahr 2021 wurden 58.927 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 47.309 Erstanträge gestellt. Dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 24,6% im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2021 bislang am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 26.454 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 14.915 Erstanträgen +77,4%)
  • Afghanistan mit 7.585 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 3.612 Erstanträgen (+110 %)
  • Irak mit 5.050 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 4.429 Erstanträgen (+14 %)

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2021 waren 12.830 der Asylerstantragstellenden (21,8%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder im Alter unter einem Jahr wurden damit insgesamt 46.097 Erstanträge gestellt.

 

Die Zahl der Folgeanträge im ersten Halbjahr 2021 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 198,5 % auf 22.357 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 81.284 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2021 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (54.798 Asylanträge) bedeutet dies ein Rückgang um 48,3 %.

 

Insgesamt wurden 80.142 Erst- und Folgeanträge im ersten Halbjahr 2021 entschieden, davon:

  • Syrien 35.941 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 46,2 %),
  • Afghanistan 6.095 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 38,1 %),
  • Irak 5.436 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 32,4 %).

 

Ende Juni 2021 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 65.062. Im Vergleich zum Vormonat (60.425) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 7,7 Prozent gestiegen.

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.bamf.de, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2021)

 

 

Schleswig-Holstein:

Im bisherigen Berichtsjahr 2021 hat Schleswig-Holstein 1.549 Asylsuchende aufgenommen. Im gesamten Jahr 2020 waren es vergleichsweise 3.804 Personen und im Jahr 2019 insgesamt 4.183 Personen.

Die sechs zugangsstärksten Herkunftsländer waren Syrien, Irak, Afghanistan, Türkei, Iran und Russische Föderation.

 

Im Berichtsjahr wurde in 233 Fällen der Aufenthalt durch Abschiebungen in Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtende Drittländer, durch Rücküberstellungen nach dem Dublinverfahren oder durch geförderte/unterstützte freiwillige Ausreisen beendet.

Im Vorjahr lag die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen bei 526.

 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg) stehen derzeit max. 3.600 Plätze zur Verfügung. Aufgrund von Um-/Bau-/Renovierungsmaßnahmen, Kontamination, Reinigungsbedarf, Familienbelegung etc. liegt die aktuelle Unterbringungskapazität bei 2.350 Plätzen. Diese sind derzeit zu ca. 65 % belegt.

 

1.935 Personen wurden bis 30.06.2021 in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

 

(Quelle: Monatlicher Bericht (Juni 2021) über Zuwanderung in Schleswig- Holstein vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten)

 

 

Tornesch:

Zum 30.06.2021 waren der Stadt Tornesch insgesamt 57 Asylbewerber (davon 31 männlich und 26 weiblich) zugewiesen (27 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 30.06.2021 auf 199.124,70 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten). Zum Stichtag 31.12.2020 waren der Stadt Tornesch insgesamt 58 Asylbewerber zugewiesen, die Kosten beliefen sich auf 458.427,47 €. Im Mai 2021 wurde ebenfalls eine Sonderzahlung aufgrund der Corona-Pandemie in Höhe von 150,00 € pro erwachsene Person ausgezahlt.

 

Nach Tornesch wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 11 Asylsuchende neu verteilt.

 

 

Loading...