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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/434

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Vom Kreis Pinneberg wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Bundesregierung über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zusätzliche Mittel über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesbildungs- und des Bundesfamilienministeriums für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt hat. Offizielle und detaillierte Informationen und Einzelheiten liegen auch dort noch nicht vor, da die Richtlinie noch in Planung ist.

 

Nach den vorliegenden Informationen (die des SH-Gemeindetages) gibt es folgende Regelungen:

       Die Mittel sind zum Ausgleich von Personalkosten vorgesehen.

       Es sollen nach Möglichkeit bestehende Dienstverträge aufgestockt werden,

       aber es können auch Neuverträge abgeschlossen werden.

       Die Bundesmittel können voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2021 eingesetzt werden und müssen bis zum 31.12.2022 verbraucht sein.

       Zusätzliche Mittel aus dem FAG für den Kreis Pinneberg = 290.450 €

       Zusätzliche Mittel aus dem Budget des Schulamtes im Kreis Pinneberg = 90.957 €

  • Bei der Verteilung der voraussichtlichen zusätzlichen Fördermittel nach Schülerzahl, ergeben sich folgende Beträge:
  • FAG-Mittel (290.450 €) = 7,76 € pro Schüler*in =     8.636,88 € für die KGS
  • Schulamtsmittel (90.957 €) = 9,14 € pro Schüler*in =  10.172,82 € für die KGS

Gesamt geschätzt:     18.809,70 €

 

Anträge für die zusätzlichen Mittel können bis zum 23.08.2021 beim Kreis Pinneberg gestellt werden. Diese Frist kann sich noch nach hinten verschieben, sollten die Informationen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein an die Kreise sich längerfristig verzögern. Auch die endgültigen Bestimmungen (z.B. Auszahlungs-verfahren) müssen abgewartet werden.

 

Sollten Schulträger keinen Antrag stellen, weil z. B. eine Stundenaufstockung nicht möglich oder gewünscht ist, werden die für diese Schulträger vorgesehene Mittel auf die anderen Schulträger verteilt.

 

Diese zusätzlichen Fördermittel sind im Rahmen unserer aktuellen Qualitätsmerkmale und Standards für die Schulsozialarbeit im Kreis Pinneberg und Kriterien für die Förderung von Personalaufwendungen und Maßnahmen für die Schulsozialarbeit im Kreis Pinneberg einzusetzen. Die Stunden können pro Schulwoche gleichmäßig oder über einen kürzeren Zeitraum verteilt werden.

 

Die Voraussetzungen sind noch nicht genau bekannt und mit den betroffenen Mitarbeiter*innen konnte ferienbedingt noch nicht gesprochen werden. Damit für die Klaus-Groth-Schule dennoch ein Antrag gestellt werden kann, muss die Verwaltung beauftragt werden. Auch muss ggf. eine Planung erarbeitet werden, wie diese Mehrstunden zielgerichtet eingesetzt werden können.

Veränderungen der Stellenzuschnitte können in diesem Haushaltsjahr ohne Anpassungen des Stellenplans vorgenommen werden und sind zum Haushalt 2022 anzumelden.

Im Stellenplan der Stadt Tornesch ist befristet eine Stelle oder Anpassungen bei vorhandenen Stellen vorzumerken.

Ob und wie Eigenmittel eingesetzt werden müssen, ist nicht bekannt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

X

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

X

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsvorsteherin wird beauftragt einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zu stellen und bei Genehmigung entsprechende personelle Veränderungen für die Laufzeit der Fördermittelzuwendung vorzunehmen.

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