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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/435

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Am 14. Juli ist durch den Bund der Beschluss gefasst worden, die Beschaffung von mobilen Luftfiltern für Einrichtungen mit Kindern unter 12 Jahren mit einem Bundesprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro zu unterstützen. Der auf Schleswig-Holstein entfallene Anteil in Höhe von rund 7 Mio. Euro stellt dabei eine Ko-Finanzierung in Höhe von 50 % dar. Das Land Schleswig-Holstein hat ebenfalls am 14. Juli entschieden, eine weitere Unterstützung in Höhe von 25 % der Kosten zu übernehmen, so dass die Schulträger einen Eigenanteil in Höhe von 25 % zu tragen haben.

Die Beschaffung von mobilen Luftfiltern wird nach dem jetzigen Kenntnisstand an strenge Vorgaben des Bundes geknüpft sein: Die Förderung soll unter anderem nur für Räume zur Verfügung verstehen, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben, d.h. keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt (Kategorie 2). Ebenfalls werden eine fachgerechte Aufstellung und ein sachgemäßer Betrieb sicherzustellen sein.

Für die Abrechnung von mobilen Luftfiltern bedarf es einer Landes-Förderrichtlinie, die auf Basis der noch zu schließenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erstellt werden kann. Für die weiteren Abstimmungen befindet sich das MBWK im Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden sowie der GMSH.

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anschaffung von mobilen Luftfiltern einen zusätzlichen Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie darstellt, das Tragen von Masken, die Einhaltung der Hygieneregeln sowie regelmäßiges Lüften jedoch nicht ersetzen kann. (Quelle: Corona-Schulinformation 2021 – 40 vom 20.07.2021)

 

Nach jetzigem Stand gibt es an der Klaus-Groth-Schule nur sehr wenige Räume der Kategorie 2, die förderfähig wären, aber in denen aber keine unter 12jährigen unterrichtet werden. Eine detailierte Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Unterrichts- und Fachräume fallen in Kategorie 1 und sind entsprechend zu belüften. Für diese Räume sind mobile Luftfiltergeräte nicht förderfähig.

Insgesamt scheint eine Förderung aus diesem Programm nicht möglich.

 

Sollte widererwartend die Richtlinie so gefasst werden, so dass eine Förderung möglich wäre, hat der Schulverband einen Eigenanteil i.H.v. 25% zu tragen. Erfahrungsgemäß ist die Antragstellung und Beschaffung kurzfristig umzusetzen, so dass hier auf Vorrat beschlossen werden sollte.

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Beschlussvorschlag

Der Verbandsvorsteherin wird beauftragt, Anträge auf Förderung mobiler Luftfiltergerät zu stellen, wenn eine Förderung möglich wird und diese zu beschaffen. Die benötigten Eigenmittel werden, wenn sie nicht aus dem Schulbudget gedeckt werden können, als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt.

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