Mitteilungsvorlage - VO/21/439
Grunddaten
- Betreff:
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Berichte der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Kenntnisnahme
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30.08.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand BV Erweiterung der WABE-Kindertagesstätte:
Der Mietvertrag für das Stadtteilbüro an der WABE-Kindertagesstätte ist per 31.07.2021 gekündigt. Somit finden dort keine Angebote, die durch die Aufnahme der Bautätigkeiten beeinträchtigt sein könnten, mehr statt. Laut Stellungnahme der WABE e.V. ist der Beginn der Baumaßnahmen für die Schaffung weiterer 10 Krippen- sowie 40 Elementarplätze Ende September dieses Jahres vorgesehen.
Sachstand BV Sanierung / Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte:
Laut Stellungnahme der er beauftragten Architektin sieht die Ablaufplanung weiterhin den Baubeginn im Herbst dieses Jahres vor. Der Betrieb der Übergangsgruppe im „Bonhoefferhaus“ ist durch den Kreis Pinneberg, Fachaufsicht für Kindertagesstätten, mit einer Sondergenehmigung als zeitlich befristete Maßnahme vorgesehen und setzt die zeitnahe Umsetzung der geplanten Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte voraus. Aufgrund des gegenwärtigen Planungsstandes ist vorsorglich eine Verlängerung der Betriebserlaubnis mit der Fachaufsicht für Kindertagesstätten abzustimmen und die Anmietung des Bonhoefferhauses bis 31.12.2022 mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch zu vereinbaren.
Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten ab 01.08.2021:
Die Höchstbeiträge für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder in einer Tagespflegestelle betreut werden, sind ab dem 01.08.2020 durch die Einführung des „Beitragsdeckels“ kraft Gesetz geregelt (vgl. Vorlage VO/20/137). Eine Anpassung für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist nicht erfolgt. Somit sind ab 01.08.2021 unverändert 7,21 € für Kinder die das 3. Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, und 5,66 € für ältere Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde/Monat als Höchstbeitrag zu erheben.