Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/441

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

In einzelnen Kindertagesstätten der Stadt Tornesch sind in den Monaten März und Mai 2021 aufgrund der Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehen Quarantänemaßnahmen über das Gesundheitsamt des Kreises Pinneberg erfolgt.  Diese Quarantänemaßnahmen führten teilweise zu einer Einstellung der Regelbetreuung in insgesamt vier Tornescher Kindertagesstätten.

 

  • Im Zeitraum vom 15.03. bis 28.03.2021 waren insgesamt 142 Kinder in drei  Einrichtungen wegen Quarantänemaßnahmen von der Regelbetreuung ausgeschlossen.
  • Im Zeitraum vom 07.05.2021 bis 12.05.2021 waren insgesamt 21 Kinder  in einer Einrichtung wegen Quarantänemaßnahmen von der Regelbetreuung ausgeschlossen.

 

Die von den Eltern geleisteten Eigenanteile betragen rd. 12.000,00 €, obwohl obwohl keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden konnte.

 

Zum Verständnis:

Vom 01.01.2021 bis 28.02.2021 bestand in den Kindertagesstätten aufgrund des erneuten Corona-bedingten  „Lockdowns“ ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot.  Während dieser behördlich angeordneten Betretungsverbote entfällt für alle Eltern Kraft Gesetz die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages. Das heißt: auch Eltern, deren Kinder ggfs. im Rahmen der Notbetreuung stunden- bzw. tageweise die Einrichtung/en besuchen, werden beitragsfrei gestellt. Leider unterliegen Betretungsverbote wegen Quarantänemaßnahmen nicht dem möglichen Erstattungsverfahren gemäß § 59 Kindertagesförderungsgesetz, sodass die Verpflichtung zur Zahlung der Elternbeträge bestehen bleibt. Einzelne Eltern, deren Kind/er in den Monaten März und Mai 2021 teilweise bis zu zwei Wochen durchgehend wegen Quarantäne nicht in die KiTa-Betreuung durften und trotzdem die Entgelte zahlen mussten, haben der Verwaltung ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass eine Leistung abgerechnet wird, die konkret nicht in Anspruch genommen werden konnte.

 

Dieser Betrachtung kann grundsätzlich nicht widersprochen werden. Aus diesem Grunde ist darüber zu entscheiden, ob für die Dauer von Betretungsverboten wegen Quarantänemaßnahmen eine Grundsatzentscheidung erfolgt, wonach ggfs. eine Erstattung der Elternentgelte als freiwillige Leistung durch die Stadt Tornesch erfolgen kann.

 

Hierbei ist zu bedenken, dass nicht eingeschätzt werden kann, ob und in welchen Zeiträumen eventuell erneut weitere Quarantänemaßnahmen in den Kindertagesstätten erfolgen. Dementsprechend ist keine Prognose im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen  in der Zukunft möglich. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Ab dem 01.01.2021 erfolgt für die Dauer der Quarantänemaßnahmen in Kindertagesstätten eine Rückerstattung der von den Eltern geleisteten Eigenanteile für Betreuungsleistungen, die nicht zur Verfügung gestanden haben.  Die hierfür erforderlichen Finanzierungsmittel sind außerplanmäßig als freiwillige Leistung im Produktbereich 365000 bereitzustellen.

 

 

Loading...