Beschlussvorlage - VO/21/441
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen;
hier: Erstattung von Elternbeiträgen wegen Ausschluss von der Betreuung aufgrund behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Familie und Sport
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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30.08.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
In einzelnen Kindertagesstätten der Stadt Tornesch sind in den Monaten März und Mai 2021 aufgrund der Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehen Quarantänemaßnahmen über das Gesundheitsamt des Kreises Pinneberg erfolgt. Diese Quarantänemaßnahmen führten teilweise zu einer Einstellung der Regelbetreuung in insgesamt vier Tornescher Kindertagesstätten.
- Im Zeitraum vom 15.03. bis 28.03.2021 waren insgesamt 142 Kinder in drei Einrichtungen wegen Quarantänemaßnahmen von der Regelbetreuung ausgeschlossen.
- Im Zeitraum vom 07.05.2021 bis 12.05.2021 waren insgesamt 21 Kinder in einer Einrichtung wegen Quarantänemaßnahmen von der Regelbetreuung ausgeschlossen.
Die von den Eltern geleisteten Eigenanteile betragen rd. 12.000,00 €, obwohl obwohl keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden konnte.
Zum Verständnis:
Vom 01.01.2021 bis 28.02.2021 bestand in den Kindertagesstätten aufgrund des erneuten Corona-bedingten „Lockdowns“ ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot. Während dieser behördlich angeordneten Betretungsverbote entfällt für alle Eltern Kraft Gesetz die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages. Das heißt: auch Eltern, deren Kinder ggfs. im Rahmen der Notbetreuung stunden- bzw. tageweise die Einrichtung/en besuchen, werden beitragsfrei gestellt. Leider unterliegen Betretungsverbote wegen Quarantänemaßnahmen nicht dem möglichen Erstattungsverfahren gemäß § 59 Kindertagesförderungsgesetz, sodass die Verpflichtung zur Zahlung der Elternbeträge bestehen bleibt. Einzelne Eltern, deren Kind/er in den Monaten März und Mai 2021 teilweise bis zu zwei Wochen durchgehend wegen Quarantäne nicht in die KiTa-Betreuung durften und trotzdem die Entgelte zahlen mussten, haben der Verwaltung ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass eine Leistung abgerechnet wird, die konkret nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Dieser Betrachtung kann grundsätzlich nicht widersprochen werden. Aus diesem Grunde ist darüber zu entscheiden, ob für die Dauer von Betretungsverboten wegen Quarantänemaßnahmen eine Grundsatzentscheidung erfolgt, wonach ggfs. eine Erstattung der Elternentgelte als freiwillige Leistung durch die Stadt Tornesch erfolgen kann.
Hierbei ist zu bedenken, dass nicht eingeschätzt werden kann, ob und in welchen Zeiträumen eventuell erneut weitere Quarantänemaßnahmen in den Kindertagesstätten erfolgen. Dementsprechend ist keine Prognose im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen in der Zukunft möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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X |
vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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X |
Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Ab dem 01.01.2021 erfolgt für die Dauer der Quarantänemaßnahmen in Kindertagesstätten eine Rückerstattung der von den Eltern geleisteten Eigenanteile für Betreuungsleistungen, die nicht zur Verfügung gestanden haben. Die hierfür erforderlichen Finanzierungsmittel sind außerplanmäßig als freiwillige Leistung im Produktbereich 365000 bereitzustellen.