Beschlussvorlage - VO/21/446
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung einer Stelle für ein duales Studium
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bildung und Kultur
- Bearbeiter:
- Dieter Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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30.08.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der anhaltende Fachkräftemangel verlangt nach neuen Wegen in der Gewinnung von Fachkräften. Ein duales Studium ist nun keine neue Erfindung, aber in dem Arbeitsfeld des Sozialen schon. Seit dem 29.Januar 2020 regelt der Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst alles weitere und gilt im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVSöD).
Eine in der Stadt Tornesch vorhandene Fachkraft der Schulsozialarbeit und der Fachdienstleiter Jugend/ Stadtjugendpfleger, werden innerhalb der nächsten 3- 5 Jahre aus dem Dienst ausscheiden und in den Ruhestand gehen. In den folgenden Jahren sind weitere Mitarbeiter der Schulsozialarbeit im Rentenalter. Da dieses Arbeitsfeld eines für Dipl. Sozialpädagogen ist, sollte es Stellen für ein duales Studium geben. Denn um einen Fachkräftemangel zu vermeiden und Kontinuität zu wahren, ergibt sich hier eine Lösungsmöglichkeit, zu der sich die Stadt durchringen sollte. Ergänzend sei noch erwähnt, dass der Einsatz von Erzieher*Innen in diesem Arbeitsfeld zu vermeiden ist. Bisher galt noch eine Besitzstandswahrung, die läuft aber aus.
Eine Initiative des Kreises Pinneberg zur finanziellen Beteiligung an einem dualen Studium, kommt nach Aussage von Herrn Helms (Leiter des Jugendamtes), für die Städte nicht in Frage, da der Kreis nur freie Träger unterstützt. Die grundsätzliche Idee ist aber die Städte zu motivieren als Hospitationsstellen zur Verfügung zu stehen, aber auch eigene duale Studienplätze anzubieten.
Die positiven Wirkungen könnten sein:
1. Rabatte bei den UNIs bis zu 8% auf die Studiengebühren
2. Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Vielfalt des Arbeitsfeldes im Kreis und seinen Städten
3. Zusammenführung und Fachaustausch durch Fachbegleitung der Studierenden
Die Städte Pinneberg und Rellingen sind diesen Weg bereits gegangen, bzw. gehen ihn, andere Städte sind stark interessiert.
Die entstehenden Kosten für ein solch duales Studium liegen laut Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrieten dualen Studiengängen, hier § 8 Studienentgelt und Studiengebühren, im öffentlichen Dienst vom 29.09.2020 bei:
1 b) für Studierende nach §1 Abs. 1 Buchst. b) TVAöD - Allgemeiner Teil -
im ersten Ausbildungsjahr 1.140,69 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.202,07 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.303,38 Euro
zusätzlich ist ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 150 Euro zu leisten, der gleichbleibend durch alle Ausbildungsjahre zu gewähren ist.
Weiterhin regelt der § 8:
.....
(4) Der Ausbildende übernimmt die notwendigen Studiengebühren.
Die Studiengebühren für ein duales Studium im Sozialwesen an der iu, Internationale Hochschule, belaufen sich auf:
1.Studienjahr 679,-
2.Studienjahr 759,-
3.Studienjahr 799,-
4. Studienjahr 809,-, hierbei handelt es sich um das 7.Semester, in dem die Abschlussarbeit zu fertigen ist.
Um für die Stadt eine Planungssicherheit hinsichtlich der Personalplanung im Bereich der Schulsozialarbeit und Stadtjugendpflege zu schaffen, wird verwaltungsseitig die Einrichtung einer Stelle für ein duales Studium des Sozialwesens/-wissenschaften empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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X |
vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
X |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
X |
nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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5.910€ |
24.063€ |
25.755€ |
27.054€ |
6.786€ |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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