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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Der anhaltende Fachkräftemangel verlangt nach neuen Wegen in der Gewinnung von Fachkräften. Ein duales Studium ist nun keine neue Erfindung, aber in dem Arbeitsfeld des Sozialen schon. Seit dem 29.Januar 2020 regelt der Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst alles weitere und gilt im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVSöD).

Eine in der Stadt Tornesch vorhandene Fachkraft der Schulsozialarbeit und der Fachdienstleiter Jugend/ Stadtjugendpfleger, werden innerhalb der nächsten 3- 5 Jahre aus dem Dienst ausscheiden und in den Ruhestand gehen. In den folgenden Jahren sind weitere Mitarbeiter der Schulsozialarbeit im Rentenalter. Da dieses Arbeitsfeld eines für Dipl. Sozialpädagogen ist, sollte es Stellen für ein duales Studium geben. Denn um einen Fachkräftemangel zu vermeiden und Kontinuität zu wahren, ergibt sich hier eine Lösungsmöglichkeit, zu der sich die Stadt durchringen sollte.  Ergänzend sei noch erwähnt, dass der Einsatz von Erzieher*Innen in diesem Arbeitsfeld zu vermeiden ist. Bisher galt noch eine Besitzstandswahrung, die läuft aber aus.

Eine Initiative des Kreises Pinneberg zur finanziellen Beteiligung an einem dualen Studium, kommt nach Aussage von Herrn Helms (Leiter des Jugendamtes), für die Städte nicht in Frage, da der Kreis nur freie Träger unterstützt. Die grundsätzliche Idee ist aber die Städte zu motivieren als Hospitationsstellen zur Verfügung zu stehen, aber auch eigene duale Studienplätze anzubieten.

Die positiven Wirkungen könnten sein:

1. Rabatte bei den UNIs bis zu 8% auf die Studiengebühren

2. Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Vielfalt des Arbeitsfeldes im Kreis und seinen Städten

3. Zusammenführung und Fachaustausch durch Fachbegleitung der Studierenden   

Die Städte Pinneberg und Rellingen sind diesen Weg bereits gegangen, bzw. gehen ihn, andere Städte sind stark interessiert.

Die entstehenden Kosten für ein solch duales Studium liegen laut Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrieten dualen Studiengängen, hier § 8 Studienentgelt und Studiengebühren, im öffentlichen Dienst vom 29.09.2020 bei: 

1 b) für Studierende nach §1 Abs. 1 Buchst. b) TVAöD - Allgemeiner Teil -

im ersten Ausbildungsjahr    1.140,69 Euro

im zweiten Ausbildungsjahr 1.202,07 Euro

im dritten Ausbildungsjahr   1.303,38 Euro

zusätzlich ist ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 150 Euro zu leisten, der gleichbleibend durch alle Ausbildungsjahre zu gewähren ist.

Weiterhin regelt der § 8:

.....

(4) Der Ausbildende übernimmt die notwendigen Studiengebühren.

Die Studiengebühren für ein duales Studium im Sozialwesen an der iu, Internationale Hochschule, belaufen sich auf:

1.Studienjahr 679,-

2.Studienjahr 759,-

3.Studienjahr 799,-

4. Studienjahr 809,-, hierbei handelt es sich um das 7.Semester, in dem die Abschlussarbeit zu fertigen ist.

Um für die Stadt eine Planungssicherheit hinsichtlich der Personalplanung im Bereich der Schulsozialarbeit und Stadtjugendpflege zu schaffen, wird verwaltungsseitig die Einrichtung einer Stelle für ein duales Studium des Sozialwesens/-wissenschaften empfohlen.

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

  X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

  X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

  X

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

  X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

  X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

5.910€ 

24.063€ 

25.755€ 

27.054€ 

6.786€ 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss JSSKB bittet den Hauptausschuss die Stelle für ein duales Studium des Sozialwesens/ -wissenschaften in den Stellenplan 2022 mitaufzunehmen.

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