Beschlussvorlage - VO/21/336-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiteres Vorgehen zur Ortskernentwicklung - Verfahren und Zielsetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.10.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 26.04.2021 fasste Herr Escosura von der AC Planergruppe die wesentlichen Ergebnisse des 2017 erstellten Ortskernentwicklungsberichtes der Stadt Tornesch zusammen, um für alle eine gleiche Grundlage zu erzielen. Als Resümee dieser Sitzung wurde gezogen, dass es für den weiteren Prozess wichtig ist, gemeinsame Ziele auszuarbeiten, um hierauf das weitere Verfahren abzustimmen und schließlich Fördermittel für den Planungsprozess generieren zu können.
Bei der Formulierung der Ziele für die Ortskernentwicklung sollten die wesentlichen Aussagen aus dem bestehenden Ortskernentwicklungsbericht hinsichtlich des Nutzungskonzeptes und des räumlichen Konzeptes als Grundlage für die Entwicklung des gesamten Areals dienen. Hierauf aufbauend ist als Basis für den anstehenden Planungs- und Beteiligungsprozess für das Teilgebiet „Uetersener Straße / Willy-Meyer-Straße“ die Art des Verfahrens und die gemeinsame Zielsetzung zu definieren. Ein Vorschlag für die Abgrenzung des Teilgebietes ist der Anlage zu entnehmen.
Es wird vorgeschlagen, dass die gemeinsame Erstellung eines Aufgabenpapiers das Ziel dieses Planungs- und Beteiligungsprozesses sein sollte. Dieses soll dann als Grundlage für mögliche Investoren in ein Investorenwettbewerb münden. Es ist wichtig, dass die Bürger*innen frühzeitig eingebunden werden, um am Prozess zu partizipieren und ihre Vorstellung einbringen zu können. Dies könne bspw. durch eine Bürgerwerkstatt ermöglicht werden. Für den Planungsprozess (siehe Schaubild im Anhang) bis hin zu der Erstellung der Aufgabenstellung wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die AC Planergruppe als externen Begleiter mit der Betreuung dieses Prozesses zu beauftragen.
Bzgl. einer möglichen Förderung wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 08.02.2021 (vgl. VO/21/336) das Förderprogramm „Perspektive Wohnen“ vorgestellt. Hierbei wird der gesamte planerische Aufwand zur Herrichtung eines Baugebietes mit einem Gesamtkonzept für ein gemischtes Quartier gefördert. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen u.a. die Kosten für die Durchführung von Öffentlichkeitsverfahren, für einen städtebaulichen Wettbewerb als auch die des Bauleitplanverfahrens. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Planungsleistungen in Höhe von bis zu 50.000 € (zu 100 % bzw. als Höchstzuschuss). Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen für dieses Förderprogramm einen Förderantrag zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Eine erste grobe Kostenschätzung beziffert den Aufwand für die Begleitung bis zur Aufgabenstellung für den Investorenwettbewerb mit ca. 8.000 €, welche in der Summe förderfähig wären.
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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X |
vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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X |
Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
X |
nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
X |
ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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8.000 € |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
- Der Umweltausschuss beschließt die AC Planergruppe für den Planungsprozess bis zur Erstellung des Aufgabenpapiers zu beauftragen.
- Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung eine Bewerbung für Fördermittel im Rahmen des Förderprogrammes „Neue Perspektive Wohnen einzureichen.
- Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die im Teilgebiet „Uetersener Straße / Willy-Meyer-Straße“ liegen, aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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