Beschlussvorlage - VO/21/509
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Personal
- Bearbeiter:
- Aleksej Ananenko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.11.2021
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der Stellenplan 2022 beinhaltet folgende Änderungen:
lfd. Nr. 1:
Bürgermeisterin | Verbesserung der Besoldungsbedingungen bei hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten
Der Landesvorstand des SHGT (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag) hat sich dafür ausgesprochen, eine Initiative zur Anhebung der Besoldung von u. a. der hauptamtlichen Bürgermeister*innen zu ergreifen. Diese Initiative befindet sich bis dato in der Abstimmungsphase zwischen Innenministerium und Finanzministerium. Jedoch wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nach insgesamt 3 - jähriger Beratungszeit zu einem für die hauptamtlichen Bürgermeister*innen positiven Ausgang kommen. Die Folge ist dann, dass besoldungsrechtlich die Zuordnung zu der Besoldungsgruppe (aktuell A 16) um eine Gruppe angehoben wird.
Monetäre Veränderung: Die konkreten Daten werden erst mitgeteilt, wenn die entsprechende Landesverordnung verabschiedet wurde.
lfd. Nr. 9:
Büro der Bürgermeisterin | Mitarbeiter*innen | Neue Springerstelle – Krankheitsvertretung
Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Planstelle für langfristige Krankheitsvertretungen (nach Wegfall der Lohnfortzahlung) wurde bereits in der letzten Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2021 erläutert.
Monetäre Veränderung: Kosten entstehen erst bei Bedarf.
lfd. Nr. 14:
FD Feuerwehrwesen | Mitarbeiter*innen | Neue Planstelle
Nach erstmaliger vollständiger Erfassung aller Gerätschaften und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Eingabe der Prüf- und Wartungsintervalle in das Programm wurde eine Stellenbemessung nach Jahresarbeitsminuten nach Vorgaben der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) durchgeführt worden. Das Ergebnis lautet: Es werden 3,67 Mitarbeiter*innen benötigt. Aus diesem Grund wird nun eine dritte Plan-stelle für die eher einfacheren Tätigkeiten eingeplant (EG 5 statt EG 7).
Monetäre Veränderung: +50.400,00 €/Jahr
lfd. Nr. 19 + 21:
Stabsstelle EDV | Mitarbeiter*innen | Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen
Es sind Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung eingegangen. Diese ergab die Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen.
Monetäre Veränderung: 9.300,00 + 10.700,00 € = +20.000,00 €/Jahr
lfd. Nr. 22:
Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen | Leitung | Altersteilzeit
Beantragung von Altersteilzeit und der Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand.
Monetäre Veränderung: -14.100,00 €/Jahr
lfd. Nr. 25 + 26:
FD allgemeine Verwaltung und Liegenschaften + FD Finanzen | Mitarbeiter*innen | Umsetzungen
Nur eine interne Umsetzung.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 27 + 110 + C 1 + C 2:
FD Finanzen | Mitarbeiter*innen | Auflösung der GGT als Eigenbetrieb
Aufgrund der Auflösung der GGT (Grundstücksgesellschaft Tornesch) als Eigenbetrieb und der Überführung in den städtischen Haushalt werden die Personalkosten hier ausgewiesen.
Monetäre Veränderung:
- - lfd. Nr. 27 + C 1 = +36.500 €/Jahr
- - lfd. Nr. 110 + C 2 = +80.900 €/Jahr
lfd. Nr. 32 + 34:
FD Finanzen - Stadtkasse | Mitarbeiter*innen | Umorganisation der Stadtkasse
Die Stadtkasse wird zukünftig umorganisiert. Die Beitreibung von Forderungen wird als Folgeerscheinung an die Kreisverwaltung outgesourct. Aus diesem Grund werden bei beiden Planstellen „k. w.“-Vermerke eingetragen. Das Outsourcing führt zu einer Kostenersparnis (siehe Vorlage VO/21/457).
Monetäre Veränderung: Die konkreten Daten können erst im Laufe des Jahres 2022 mitgeteilt werden, da die abschließende Planung zur Umorganisation noch nicht beendet worden ist. Sofern der Plan optimal verläuft, entstehen nach Ausscheiden der beiden Beschäftigten zukünftig keine Kosten mehr (Renteneintritt: 01.07.2022; bei der zweiten Beschäftigten steht das konkrete Renteneintrittsdatum noch nicht fest).
Monetäre Veränderung:
- - lfd. Nr. 32 = -23.200 €/Jahr
- - lfd. Nr. 34 = -32.300 €/Jahr
lfd. Nr. 39:
FD Ordnungsamt und Einwohnermeldeamt | Mitarbeiter*innen | Stundenerhöhung
Kontrollen des ruhenden Verkehrs – es sind neu zu überwachende Wohngebiete (Alter Sportplatz nach Übergabe der Straße an die Stadt, Tornesch Am See) mit dichter Bebauung hinzugekommen. Diese weisen vergleichsweise wenige Stellplätze aus.
Zudem wird die tatsächliche Einhaltung der angeordneten Baustellensicherungen, deren Anzahl beständig ansteigt, überwacht. Außerdem sollen Festsetzungen der B-Pläne überprüft werden.
Ebenso wird der Beschäftigte in Tierschutz-Kontrollen verstärkt eingebunden.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Außendienst keine abschließende Anzahl von Fällen zu bearbeiten sind, nach deren Erledigung Leerlauf eintritt. Umso mehr Kontrollen erfolgen, desto mehr sieht man – und desto mehr wird man auch gesehen. Der Beschäftigte ist stets deutlich in seiner Ordnungsamts-Kleidung erkennbar, wenn er unterwegs ist. Daher wird er auch häufig von Bürger*innen angesprochen und auf Missstände hingewiesen, die ansonsten unentdeckt geblieben wären. Dabei ist er auch zu ungünstigen Zeiten unterwegs, z. B. in den Abendstunden oder am Wochenende.
Eine Refinanzierung erfolgt durch die Vereinbarung mit dem Kreis Pinneberg, nachdem nicht mehr 20 %, sondern 35 % der eingenommenen Buß- und Verwarnungsgeldbeträge eine Gegenfinanzierung. Zusätzlich steigt aufgrund der Novellierung des Bußgeldkataloges die Höhe der Bußgelder, sodass zukünftig höhere Einnahmen erzielt werden können.
Monetäre Veränderung:
- - lfd. Nr. 39 = +19.000,00 €/Jahr
- - Refinanzierung = -45.950 €/Jahr
- Erträge für Buß- und Verwarnungsgeldbeträge
- Erhöhung der Bußgeldbeträge
- Erhöhung durch die gesteigerte Kontrolldichte aufgrund der Stundenerhöhung
lfd. Nr. 45:
FD Bildung und Kultur | Leitung | Versetzung
Im Rahmen der Versetzung einer Beamtin der Stadt Tornesch (Leitung des Fachdienstes Bildung und Kultur) zur Stadt Tornesch entstehen durch die Nachbesetzung ihrer Planstelle Mehrkosten. Die ehemalige FD-Leitung war der Besoldungsgruppe A 12 zugewiesen und ihre Sollarbeitszeit betrug 36,00 Std./wchtl. Die neue Leitung des Fachdienstes wird aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften vorerst der Besoldungsgruppe A 11 zugewiesen, wird aber aufgrund der Aufgabenzuwächse in Vollzeit (41,00 Std./wchtl.) tätig sein.
Monetäre Veränderung: +3.800 €/Jahr
lfd. Nr. 46 + 47:
FD Bildung und Kultur | Mitarbeiter*innen | Umverteilung von Stundenanteilen
Einzelne Arbeitsvorgänge sind von der Planstelle mit der lfd. Nr. 46 auf die Planstelle mit der lfd. Nr. 47 umverteilt worden.
Monetäre Veränderung: Keine Kostenveränderung.
lfd. Nr. 48:
FD Bildung und Kultur | Mitarbeiter*innen | hauptamtliche Beschäftigung
Die Archivarin der Stadt Tornesch ist bisher in Form einer Aufwandsentschädigung vergütet worden. Zukünftig soll eine hauptamtliche Beschäftigung realisiert werden. Die Archivarin selbst hat um eine Beschäftigung in hauptamtlicher Form gebeten. Der Archivleiter des Kreises Pinneberg Herr Kai Wittig ist diesbezüglich kontaktiert worden. Nach seiner Aussage gehört die Stadt Tornesch zu den letzten Kommunen, die noch eine Archivarin in nicht hauptamtlicher Form beschäftigen. Kostentechnisch hochgerechnet worden ist eine Beschäftigung im Umfang von 7,00 Std./wchtl. Im Stellenplan soll jedoch ein Stundenumfang von 10,00 Std./wchtl. zur Verfügung stehen. Nach einer Überprüfung der Sozialversicherungen liegt hier eine weisungsabhängige Tätigkeit vor. Seitdem muss die Stadt für die Aufwandsentschädigung Sozialabgaben zahlen.
Monetäre Veränderung: +6.900 €/Jahr
lfd. Nr. 49 - 51:
allgemeine Schulverwaltung | Mitarbeiter*innen | Umverteilung von Stundenanteilen
Im Stellenplan steht ein Stundenumfang von 94,00 Std. für das Schulsekretariat der KGST zur Verfügung. Dieser Umfang an IST-Stunden ist seitens der Leitung des Fachdienstes Bildung und Kultur für den Fall der Vollauslastung der Schule hochgerechnet worden. Tatsächlich besetzt sind aktuell 78,50 Std.
Monetäre Veränderung: Keine Kostenveränderung im Vergleich zur Planung des Haushaltes 2021.
lfd. Nr. 52:
Fritz-Reuter-Schule | Mitarbeiter*innen | Stundenerhöhung
Die Schülerzahlen an der Fritz-Reuter-Schule sind in der Vergangenheit stetig gestiegen – die Folge: Aufbau von Mehrarbeitsstunden. Dieser Entwicklung soll nun entgegengewirkt werden.
Monetäre Veränderung: Sofern die Stunden arbeitsvertraglich erhöht worden sind = +3.400 €/Jahr.
lfd. Nr. 59:
Johannes-Schwennesen-Schule + Offener Ganztag | Mitarbeiter*innen | Stundenerhöhung
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung am 30.08.2021 (siehe Vorlage VO/21/398) ist beschlossen worden, dass Haushaltsmittel für Auszahlungen an Kooperationspartner in Personalkosten umgewidmet werden. Die zuständige Beschäftigte ist nunmehr in einem Umfang von 5,00 Std./wchtl. für das SI-Turnen (Sensorisches Integrations-Turnen) zuständig.
Monetäre Veränderung: +8.000 €/Jahr
lfd. Nr. 68 + 91:
Schulsozialarbeit | Mitarbeiter*innen | Personalwechsel
Eine Vollzeit-Beschäftigte der Schulsozialarbeit hat zu einem anderen Arbeitgeber gewechselt. Eingestellt ist eine neue Mitarbeiterin, die nunmehr in Teilzeit beschäftigt wird. Es ist jedoch für die Aufgabenerledigung unschädlich, da der Bereich Sprachintensivmaßnahme im Juli dieses Jahres ausgelaufen ist.
Monetäre Veränderung: -28.900 €/Jahr
lfd. Nr. 75:
FD Soziales | Leitung | Personalwechsel
Für die ehemalige Leitung des Fachdienstes Soziales wird zeitnah die Elternzeit beginnen. Ihre Nachfolge steht bereits fest – es wird eine interne Umsetzung erfolgen. Der Aufgabenbereich der Personalführung hat sich jedoch etwas gewandelt. Diese Tatsache führt zu einer Kostenreduzierung.
Monetäre Veränderung: -4.700 €/Jahr
lfd. Nr. 76:
FD Soziales | Mitarbeiter*innen | Personalwechsel und Stundenerhöhung
Aufgrund der Anpassung des Vertrages mit dem Kreis Pinneberg (Senkung der Fallzahlen „Hilfe zur Pflege“) ist im FD Soziales der Stundenumfang aufzustocken. Der Kreis Pinneberg hat vorgegeben, dass jede*r einzelne Zuständige im gesamten Kreisgebiet qualitativer arbeiten müsse und daher weniger Fälle auf jede*n Zuständige*n verteilt werden können. Die Folge ist selbstverständlich, dass mehr Personalressourcen benötigt werden. Die Kosten werden jedoch in voller Höhe vom Kreis erstattet. Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist zum 01.01.2022 geplant.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 79:
FD Soziales | Mitarbeiter*innen | Personalwechsel
Mit der Umsetzung einer Mitarbeiterin aus dem FD Finanzen in den FD Soziales wird gleichzeitig der Umfang der Stunden erhöht. Diese Maßnahme führt jedoch zu keiner Kostenveränderung, da ebenfalls wie auf der Planstelle mit der lfd. Nr. 76 dort der Aufgabenbereich „Hilfe zur Pflege“ wahrgenommen wird. Die Mehrkosten werden daher vom Kreis Pinneberg erstattet.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 80:
FD Soziales | Mitarbeiter*innen | Umverteilung von Stundenanteilen
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ist leider die Mitteilung einer Änderung versehentlich unterblieben. Dies wird nun hiermit nachgeholt. Als die Planstelle mit der lfd. Nr. 47 gebildet worden ist, ist ein Stundenumfang von 9,00 Std. umverteilt worden. Das Nachholen dieser Mitteilung generiert keine Kostenveränderungen.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 81:
FD Soziales | Mitarbeiter*innen | Personalwechsel
Im Rahmen des Personalwechsels der Leitung des FD Soziales (Planstelle mit der lfd. Nr. 75) rückt ein Beschäftigter auf die Planstelle der ehemaligen Leitung nach. Mehrkosten werden in der Form generiert, dass der nachrückende Beschäftigte in eine höhere Entgeltgruppe aufsteigt. Diese Mehrkosten werden jedoch ebenfalls vom Kreis Pinneberg in voller Höhe erstattet.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 82:
FD Soziales | Mitarbeiter*innen | Stundenerhöhung
Der Kreis Pinneberg wird den Aufgabenbereich „Bildung und Teilhabe“ auf die einzelnen Kommunen übertragen. Aus diesem Grund ist die Erhöhung des Stundenumfanges notwendig. Aber auch in diesem Fall werden die Mehrkosten vom Kreis Pinneberg in voller Höhe erstattet.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 85:
FD Familie und Sport | Mitarbeiter*innen | Stundenerhöhung
Im Rahmen der Planung des Haushaltes 2021 ist mitgeteilt worden, dass der Umfang der Stunden auf dieser Planstelle um 7,00 Std. reduziert wird. Nach dem Mitteilen dieser Daten haben die Gespräche über die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses jedoch einen etwas anderen Lauf genommen. Die Reduzierung des Stundenumfanges ist um 6,00 statt 7,00 Std. umgesetzt worden.
Monetäre Veränderung: +3.300 €/Jahr
lfd. Nr. 97:
FD Bauverwaltung | Mitarbeiter*innen | Personalwechsel
Nur eine interne Umsetzung.
Monetäre Veränderung: ---
lfd. Nr. 126 - 152:
Reinigungsdienst | Mitarbeiter*innen | Mitteilung des Sachstandes
Es kann eine Reduzierung der Personalkosten für städtische Mitarbeiter*innen beim Reinigungsdienst festgehalten werden.
- - Haushaltsplanung 2022 = 691.600 €/Jahr
- - Haushaltsplanung 2021 = 744.300 €/Jahr
- - Nachtragsplanung 2020 = 802.200 €/Jahr
lfd. Nr. 158:
Hausmeisterservice | Mitarbeiter*innen | Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
Die Entscheidung eines Richters des Arbeitsgerichtes Elmshorn (1. Instanz) hat ergeben, dass der Beschäftigte, der auf die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (von der EG 6 in die EG 7) geklagt hat, Recht bekommen hat – der Klage ist stattgegeben worden.
Monetäre Veränderung: +2.200 €/Jahr
lfd. Nr. A 3:
Auszubildende / Beamtenanwärter | Anwärter*innen | neue Planstelle
Für den Nachwuchs des gehobenen Dienstes wird eine neue Planstelle geschaffen.
Monetäre Veränderung:
- - Haushaltsplanung 2022 (08/2022-12/2022) = +7.600 €/Jahr
- - ab Haushaltsplanung 2023 (Kosten für das gesamte Jahr = +17.000 €/Jahr
lfd. Nr. E 7:
Abordnungen – VHS | Mitarbeiter*innen | Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
Es ist ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung eingegangen. Diese ergab die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die Beschäftigte steigt tarifrechtlich ebenfalls in die nächste Stufe (Berufserfahrung) auf – dies ist ein weiterer Grund für die Mehrkosten auf dieser Planstelle.
Monetäre Veränderung: +13.000 €/Jahr
Sonstiges:
Tarif- und Besoldungserhöhung
Beschäftigte: Ab 2022-04 wird eine Tariferhöhung von 1,80 % umgesetzt.
Beamt*innen: Ab 2022-06 wird eine Besoldungserhöhung von 0,60 % umgesetzt. Für die HHPlanung 2021 ist vorsorglich eine Besoldungserhöhung von 3,00 % eingeplant worden, weil offizielle Daten noch nicht vorlagen - diese ist jedoch insgesamt für 2021 niedriger ausgefallen. Aus diesem Grund entstehen marginale Minderkosten bei allen Beamt*innen.
Monetäre Veränderung: ca. +90.000 €/Jahr
Weitere Mehr- und Minderkosten
- - tarifrechtlich umzusetzende Stufensteigerungen (Berufserfahrung)
- - schwankende Höhe der Zeitzuschläge gem. § 8 und Aufschläge gem. § 21 TVöD-V (z. B. Bauhof, Jugendzentrum, Hausmeisterpool, Protokollführer beim Sitzungsdienst)
- - Entstehung von besonderen Zahlungen (u. a.) gem. § 23 TVöD-V (z. B. Jubiläumsgeld + dadurch entstandene Arbeitgeberkosten wie Steuern), Einbehaltungen von Entgelt aufgrund von Kinderkrankengeld, Wegfall von Besitzständen wie z. B. Kindanteil
Fazit:
Gesamtkosten | Beschäftigte |
6.933.400 €/Jahr |
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Gesamtkosten | Beamt*innen |
+ 621.000 €/Jahr |
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Gesamtkosten |
= 7.554.400 €/Jahr |
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Vergleich zum HH 2021 |
- 7.229.947 €/Jahr |
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Differenz HH 2021 und 2022 |
= 324.453 €/Jahr |
Mehrkosten |
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Gesamtkosten |
7.554.400 €/Jahr |
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Erstattung | Schulzweckverband | 218200. |
- 187.100 €/Jahr |
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Erstattung | Schulsozialarbeit | 243600. |
- 277.600 €/Jahr |
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Erstattung | Sozialhilfesachbearbeitung gem. Vertrag mit Kreis Pinneberg | 311200. |
- 368.100 €/Jahr |
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Gesamtkosten inkl. Erstattungen |
= 6.721.600 €/Jahr |
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
X |
ja |
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nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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X |
teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
X |
Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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