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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/21/515

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr.: 21/435. Nach dem seitens des Landes die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch mobile Luftfilter erlassen worden ist, wurde durch die Verwaltung nochmals geprüft, inwieweit eine Förderung für die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für die Räume der KGS in Tornesch möglich ist.

Nach der Förderrichtlinie ist eine Förderung lediglich für Räume der Kategorie II (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, d. h. keiner, raumtechnischen Anlage mit Frischluftzufuhr im Einsatz, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) möglich.

Des Weiteren gilt die Förderung nur für Räumlichkeiten, die von Kindern unter 12 Jahren genutzt werden.

Aufgrund der strengen Fördervorgaben, wurde festgestellt, dass diese Räume in der KGS nicht vorhanden sind. Es wurde daher kein Antrag auf Förderung für die KGS gestellt.

 

 

Mittel über das Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesbildungs- und des Bundesfamilienministeriums für den Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2022

Am 25.08.21 wurde für den Schulverband eine Bezuschussung aus den oben genannten Mitteln beantragt. Die Mittel sollen der KGST bei der Aufarbeitung der Folgen der Coronakrise helfen. In der Krise hat sich gezeigt, dass Kinder und Jugendliche durch fehlende Kontakte zu Gleichaltrigen, sowie dem Wegfall weiterer Sozialisationsinstanzen, erhebliche Defizite aufweisen, die im Regelschulbetrieb nicht ohne Unterstützung aufgearbeitet werden können. Es gilt Bildungsrückstände, aber auch und gerade darum die sozial- emotionalen Folgen aufzuarbeiten. Da die Schulsozialarbeit schon mit der Aufarbeitung und dem daraus resultierendem Mehraufwand an ihre Grenzen kommt, ist weiteres Fachpersonal notwendig. Auch ist somit gewährleistet, dass die Schulsozialarbeit ihrem eigentlichen Auftrag gemäß den Standards für den Kreis Pinneberg gerecht wird.

Um all dies gewährleisten zu können, wurden diese Bundesmittel beantragt.

Mit Schreiben vom 03.09.2021, wurde dem Antrag wie folgt stattgegeben:

  1. Für das Schuljahr 2021, erhält der Schulverband 2500,- € Zuschuss
  2. Für das Schuljahr 2022, erhält des Schulverband 9000,- € Zuschuss

Diese Fördermittel sind bis zum 31.12.2022 zu verwenden, eine Übertragung ist nicht zulässig. Ein anschließender Verwendungsnachweis ist zu erstellen. 

 

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