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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/21/520

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 21/440. Nach dem seitens des Landes die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch mobile Luftfilter erlassen worden ist, wurde durch die Verwaltung nochmals geprüft, inwieweit eine Förderung für die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für die Räume der Kindergärten und Grundschulen in Tornesch möglich ist.

Nach der Förderrichtlinie ist eine Förderung lediglich für Räume der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, d. h. keiner, raumtechnischen Anlage mit Frischluftzufuhr im Einsatz, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) möglich.

Eine Überprüfung der Räumlichkeiten hat ergeben, dass alle Räume in den Grundschulen und Kitas die Anforderungen an die Kategorie 1 erfüllen und somit keine Fördermöglichkeit besteht.

In der letzten Sitzung am 30.08.2021 wurde die Verwaltung darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob ggf. Luftfiltergeräte in einzelnen Räumen sinnvoll wären, auch wenn diese nicht förderfähig sind.

 

Das Umweltbundesamt hat in einer Stellungnahme zu den mobilen Luftreinigern ausgeführt, dass diese nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll sind. Die Geräte reduzieren zwar die virushaltigen Partikel nicht aber CO2 oder Wasserdampf. Das Umweltbundesamt empfiehlt auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Dieser Aussage ist bisher auch das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein gefolgt.

 

Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte ändert also nichts an den allgemeinen AHA-L-Regeln. Auch beeinflusst der Einsatz die Bewertung, ob Schülerinnen und Schüler nach einer festgestellten Covid-Infektion in Quarantäne gehen müssen, nicht.

Ob die Geräte einen Gesundheitsschutz darstellen, ist bisher wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen.

 

Da seitens der Verwaltung nicht ermessen werden kann, welche Räume in den Grundschulen ggf. mit Luftfiltergeräten ausgestattet werden sollen und welche nicht, wurden in einem ersten Schritt alle für Unterrichtszwecke genutzten Räume ermittelt und Angebote für die Lieferung von Luftfiltergeräten von 11 verschiedenen Unternehmen eingeholt.

In der Fritz-Reuter-Schule wären 42 Räume auszustatten und in der Johannes-Schwennesen-Schule 22 Räume. Dies entspricht nicht der konkreten Anzahl der Luftfiltergeräte, da aufgrund der Größe der Räume teilweise auch 2 Geräte pro Raum erforderlich sind.

Die Angebotspreise für die Luftfiltergeräte der ermittelten Klassenräume sind stark schwankend und liegen zwischen 30.578,25 € und 325.227,00 € (plus die Kosten für die laufende Unterhaltung z. B. Filteraustausch, Wartung, die je nach Geräte in der Höhe variieren).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebote keiner detaillierten Leistungsbeschreibung zugrundliegen, so dass die Geräte in ihrer Ausstattung nicht miteinander vergleichbar sind.

 

Im Falle einer beabsichtigten Ausstattung der Grundschulen mit Luftreinigungsgeräten müsste eine detailliertere Betrachtung und Festlegung der technischen Ausstattung der Geräte erfolgen. In diesem Zusammenhang müsste auch der Faktor Lärmimmissionen betrachtet werden. Andere Kommunen und auch der Fördergeber gehen von Anschaffungskosten von ca. 3.000 EUR/Gerät aus. Die durchgeführte Preisumfrage und dieser Wert geben eine ungefähre Kostenübersicht.

 

 

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Umweltverträglichkeit

 

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Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

Sofern die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten beschlossen wird, sind die Mittel beim Produkt 211300.783100 und 211500.783100 zusätzlich im Haushalt 2022 miteinzuplanen.

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

126.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

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